Aufsetztank (ADR)

Ein Tank – ausgenommen festverbundener Tank, ortsbeweglicher Tank, Tankcontainer und Element eines Batterie­Fahrzeugs oder eines MEGC – mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern, der durch seine Bauart nicht dazu bestimmt ist, Güter ohne Umschlag zu befördern, und der gewöhnlich nur in leerem Zustand abgenommen werden kann.

Auftraggeber des Absenders

Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als solcher aufzutreten und Gefahrgut selbst oder durch einen Dritten zu versenden. (Quelle: GGVSEB)

Außenverpackung

Der äußere Schutz einer Kombinationsverpackung oder einer zusammengesetzten Verpackung, einschließlich der Stoffe mit aufsaugenden Eigenschaften, der Polsterstoffe und aller anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um Innengefäße oder Innenverpackungen zu umschließen und zu schützen.

Ausschließliche Verwendung 

für die Beförderung radioaktiver Stoffe: Die alleinige Benutzung eines Fahrzeugs oder eines Großcontainers durch einen einzigen Absender, wobei sämtliche Be- und Entladevorgänge vor, während und nach der Beförderung und die Beförderung selbst entsprechend den Anweisungen des Absenders oder des Empfängers ausgeführt werden, sofern dies im ADR/RID vorgeschrieben ist.

AVV

  1. Abfallverzeichnis-Verordnung
  2. Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen

AwSV

Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Bem.: Hat zum 1. August 2017 die VAwS ersetzt.