B 54

BAM

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Die Fachabteilung 3 "Gefahrgutumschließungen" der Bundesanstalt ist zuständig für Gewährleistung und Weiterentwicklung der Sicherheit im Hinblick auf Umschließungen für Transport und Lagerung gefährlicher Güter einschließlich der Technik bei Beförderungs- und Lagervorgängen. Die BAM ist als Teil der Bundesverwaltung die zuständige Behörde auf diesem Gebiet. (BAM, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin)
www.bam.de

BAM-Gefahrgutregeln

Die BAM-GGR regeln die Verwaltungsverfahren der BAM nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Sie legen Verfahren der Prüf-, Zulassungs- und Anerkennungstätigkeit der BAM fest. Die BAM-GGR informieren Kunden darüber, welche Verfahren die BAM bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen anwendet und welche Rechtsanwendungen in der Praxis üblich sind. Sie konkretisieren Formulierungen, die in Vorschriften enthalten sind, und legen fest, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Anforderungen als erfüllt gelten.
GGR 001: Anerkennung von Überwachungsstellen; Anerkennung von Qualitätssicherungsprogrammen (QSP)
GGR 002: Anerkennung von Inspektionsstellen; Durchführung von Inspektionen an bestimmten Großpackmitteln (IBC)
GGR 003: Kunststoff-Formstoffe
GGR 004: Alternativer Nachweis der chemischen Verträglichkeit; Assimilierungsliste
GGR 005: Anerkennung von Prüfstellen / Durchführung der Bauartprüfung
GGR 006: Baureihen
GGR 007: Leitlinie zur Verwendung von Gusseisen mit Kugelgraphit für Transport- und Lagerbehälter
GGR 008: Richtlinie für numerisch geführte Sicherheitsnachweise im Rahmen der Bauartprüfung von Transport- und Lagerbehältern für radioaktive Stoffe
GGR 009: Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter
GGR 010: Verfahren zur Erlangung eines Baumuster-Zertifikats für Baumuster von MEMU
GGR 011: Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe
GGR 012: Leitlinie zur Berechnung der Deckelsysteme und Lastanschlagsysteme von Transportbehältern für radioaktive Stoffe
GGR 013: Wiederaufgearbeitete Fässer aus Stahl
GGR 014: Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee zur Beförderung gefährlicher Güter
GGR 015: Chemische Verträglichkeit von Verpackungen aus Polyethylen und aus koextrudiertem Kunststoff
GGR 016: Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe
GGR 017: Leitfaden für die Prüfung und Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form
GGR 018: Vorgehensweise zur Bewertung von Additivierungseinrichtungen, die nach Übergangsvorschrift 1.6.3.44 ADR weiter verwendet werden sollen
GGR 019: Anerkanntes technisches Regelwerk (ATR) für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks nach Kapitel 6.7 RID/ADR/IMDG Code

BAM-GGR

siehe BAM-Gefahrgutregeln.

Basi

Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
In der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V. arbeiten 80 Organisationen und Einrichtungen (Bund und Länder, Sozialpartner, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Hochschuleinrichtungen, Institutionen und Fachverbände) mit der Zielsetzung zusammen, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern.
Die Basi organisiert alle zwei Jahre als zentrale Gemeinschaftsveranstaltung den Internationalen Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A) mit Treffpunkt Sicherheit + Gesundheit und A+A-Forum.

BaslÜbk

Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

BaslÜbkG

Zustimmungsgesetz zum Basler Übereinkommen

BASt

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist die praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens. Ihr Auftrag ist es, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Straßen zu verbessern.
www.bast.de

Batterie-Fahrzeug (ADR)

Ein Fahrzeug, das aus Elementen besteht, die durch ein Sammelrohr miteinander verbunden sind und die dauerhaft auf diesem Fahrzeug befestigt sind. Als Elemente eines Batterie-Fahrzeugs gelten Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel sowie Tanks mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Liter für in Absatz 2.2.1.1 definierte Gase (ADR)

Batteriewagen (RID)

Ein Wagen, der aus Elementen besteht, die durch ein Sammelrohr miteinander verbunden sind und die dauerhaft auf diesem Wagen befestigt sind. Als Elemente eines Batteriewagens gelten Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel sowie Tanks mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Liter für in Absatz 2.2.2.1.1 definierte Gase (RID)