T 17

T.I.

Technical Instructions
siehe ICAO-T.I.

Tank

Ein Tankkörper mit seiner Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung. Wenn der Begriff allein verwendet wird, umfasst er die in diesem Abschnitt definierten Tankcontainer, ortsbeweglichen Tanks, Aufsetztanks und festverbundenen Tanks (ADR) /Kesselwagen und abnehmbaren Tanks (RID) sowie die Tanks als Elemente von Batterie-Fahrzeugen (ADR)/­Wagen (RID) oder MEGC.
Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Unterabschnitt 6.7.4.1 ADR.

Tankakte

Ein Dokument, das alle technisch relevanten Informationen eines Tanks, eines Batterie­Fahrzeugs (ADR)/Batteriewagens (RID) oder eines MEGC, wie die in den Unterabschnitten 6.8.2.3, 6.8.2.4 und 6.8.3.4 ADR/RID genannten Bescheinigungen, enthält.

Tankfahrzeug (ADR)

Ein Fahrzeug mit einem oder mehreren festverbundenen Tanks zur Beförderung von flüssigen, gasförmigen, pulverförmigen oder körnigen Stoffen. Es besteht – außer dem eigentlichen Fahrzeug oder einem Fahrgestell – aus einem oder mehreren Tankkörpern, deren Ausrüstungsteilen und den Verbindungsteilen zum Fahrzeug oder zum Fahrgestell.

Tankkörper

Der Teil des Tanks, der den zu befördernden Stoff enthält, einschließlich der Öffnungen und ihrer Verschlüsse, jedoch mit Ausnahme der Bedienungsausrüstung und der äußeren baulichen Ausrüstung. 
Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR

Tankwechselaufbau (Tankwechselbehälter)

Ein Tankwechselaufbau (Tankwechselbehälter) gilt als Tankcontainer.

Technische Anweisungen der ICAO

Technische Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr, Ergänzung zu Anhang 18 zum Chicagoer Übereinkommen für den internationalen Zivilluftverkehr (Chicago, 1944), herausgegeben von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), Montreal.
siehe ICAO und ICAO-T.I.

Technische Benennung

Eine anerkannte chemische Benennung, gegebenenfalls eine anerkannte biologische Benennung oder eine andere Benennung, die üblicherweise in wissenschaftlichen und technischen Handbüchern, Zeitschriften und Texten verwendet wird (siehe Absatz 3.1.2.8.1.1 ADR).

TI

Transport Index
siehe Transportkennzahl

Tierische Stoffe

Tierkörper, Tierkörperteile oder tierische Futtermittel.