Verpackung
Ein oder mehrere Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis- und andere Sicherheitsfunktion erfüllen können (siehe auch Außenverpackung, Bergungsverpackung, Feinstblechverpackung, Großpackmittel (IBC), Großverpackung, Innenverpackung, Kombinationsverpackung, rekonditionierte Verpackung, staubdichte Verpackung, Zwischenverpackung, wiederaufgearbeitete Verpackung, wiederverwendete Verpackung und zusammengesetzte Verpackung.
Verpackungsgruppe
Eine Gruppe, der gewisse Stoffe
auf Grund ihres Gefahrengrades während der Beförderung für Verpackungszwecke zugeordnet sind. Die Verpackungsgruppen
haben folgende Bedeutung:
Verpackungsgruppe
I: Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit
mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer
Gefahr
Bem.: Bestimmte Gegenstände, die gefährliche Stoffe enthalten, sind
ebenfalls einer Verpackungsgruppe zugeordnet.
VerpackV
Verpackungsverordnung
Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen.
Versandstück
Das versandfertige Endprodukt
des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Großverpackung oder dem Großpackmittel (IBC) und ihrem bzw. seinem Inhalt. Der Begriff umfasst die Gefäße für Gase gemäß Begriffsbestimmung in diesem Abschnitt sowie die
Gegenstände, die wegen ihrer Größe, Masse oder Formgebung unverpackt, oder in
Schlitten, Verschlägen oder Handhabungseinrichtungen befördert werden dürfen.
Mit Ausnahme der Beförderung radioaktiver Stoffe gilt dieser Begriff weder für Güter, die in loser Schüttung befördert werden, noch für Stoffe,
die in Tanks befördert werden.
Bem.: Für radioaktive
Stoffe siehe Unterabschnitt 2.2.7.2, Absatz
4.1.9.1.1 und Kapitel 6.4. ADR.
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
siehe Gefahrgutklassen, Klasse 9
Verschlag
Eine Außenverpackung, die eine durchbrochene Oberfläche aufweist.
Verschluss
Eine Einrichtung, die dazu dient, die Öffnung eines Gefäßes zu verschließen.