MSC

Maritime Safety Committee
Schiffssicherheitsausschuss der IMO

Multilaterale Genehmigung/Zulassung

siehe Genehmigung/Zulassung.

Multilaterale Vereinbarung

Abweichung von den internationalen Vorschriften für den Straßenverkehr (ADR) oder den Schienenverkehr (RID) mit gefährlichen Gütern. Multilaterale Vereinbarungen gelten zunächst für Beförderungen zwischen den Staaten, die sie unterzeichnet haben. Darüber hinaus dürfen sie aber auch für innerstaatliche Beförderungen angewendet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 5 (9) der GGVSEB. Erst wenn mindestens zwei Staaten unterzeichnet haben, tritt eine Vereinbarung in Kraft.