MSC
Maritime Safety Committee
Schiffssicherheitsausschuss der IMO
Multilaterale Genehmigung/Zulassung
siehe Genehmigung/Zulassung.
Multilaterale Vereinbarung
Abweichung von den internationalen Vorschriften für den Straßenverkehr (ADR) oder den Schienenverkehr (RID) mit gefährlichen Gütern. Multilaterale Vereinbarungen gelten zunächst für Beförderungen zwischen den Staaten, die sie unterzeichnet haben. Darüber hinaus dürfen sie aber auch für innerstaatliche Beförderungen angewendet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 5 (9) der GGVSEB. Erst wenn mindestens zwei Staaten unterzeichnet haben, tritt eine Vereinbarung in Kraft.
MWV
Mineralölwirtschaftsverband
https://en2x.de/