K 18
Kanister
Verpackung aus Metall oder Kunststoff von rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt mit einer oder mehreren Öffnungen.
Kemler-Zahl
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
Die obere Nummer auf der orangefarbenen Warntafel; bezeichnet die Gefahr, die von dem Gut ausgeht
Kesselwagen (RID)
Wagen zur Beförderung von flüssigen, gasförmigen, pulverförmigen oder körnigen Stoffen, der aus einem Aufbau mit einem oder mehreren Tanks und ihren Ausrüstungsteilen und einem Untergestell besteht, das mit seinen eigenen Ausrüstungsteilen versehen ist (Laufwerk, Federung, Zug und Stoßvorrichtung, Bremse und Beschriftungen).
Kiste
Rechteckige oder mehreckige vollwandige Verpackung aus Metall, Holz, Sperrholz, Holzfaserwerkstoff, Pappe, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Sofern die Unversehrtheit der Verpackung während der Beförderung dadurch nicht gefährdet wird, dürfen kleine Öffnungen angebracht werden, um die Handhabung oder das Öffnen zu erleichtern oder um den Zuordnungskriterien zu entsprechen.
Klasse 1 bis 9
siehe Gefahrgutklassen
Kleincontainer
siehe Container.
KLV
Kombinierter Ladungsverkehr
Kombinations-IBC
siehe Großpackmittel (IBC).
Kombinationsverpackung
Aus einer Außenverpackung und einem Innengefäß bestehende Verpackung, die so gebaut ist, dass das Innengefäß und die Außenverpackung eine integrale Verpackung bilden. Ist diese einmal zusammengebaut, so bildet sie eine
untrennbare Einheit, die als solche gefüllt, gelagert, befördert und entleert
wird.
Bem. Der Begriff „Innengefäß“ einer Kombinationsverpackung darf nicht mit dem Begriff „Innenverpackung“ einer zusammengesetzten Verpackung
verwechselt werden. So ist zum Beispiel der Innenteil einer
6HA1-Kombinationsverpackung (Kunststoff) ein solches Innengefäß, da er normalerweise
nicht dazu bestimmt ist, eine Behältnisfunktion ohne seine Außenverpackung auszuüben. Daher
ist er keine Innenverpackung.
Wenn nach dem Begriff „Kombinationsverpackung“ in Klammern ein Werkstoff
angegeben ist, bezieht sich dieser auf das Innengefäß.
Konformitätsbewertung
Der Prozess der Überprüfung der Konformität eines Produkts nach den Vorschriften der Abschnitte 1.8.6 und 1.8.7 betreffend die Baumusterzulassung, die Überwachung der Herstellung und die erstmalige Prüfung.