Freigestellte Mengen

Bezeichnung für in freigestellten Mengen („Excepted Quantities“) verpackte gefährliche Güter bestimmter Klassen laut Abschnitt 3.5 ADR. Für freigestellte Mengen gelten bei der Beförderung nur wenige Vorschriften des ADR.

Spalte 7b in Tabelle A des Kapitels 3.2 ADR enthält den Code für die freigestellten Mengen in Form der Angabe E0, El, E2, E3, E4 oder E5. Die Bedingungen hierfür finden sich im Kapitel 3.5 ADR. Wenn Versandstücke mit freigestellten Mengen diese Bedingungen erfüllen, unterliegen sie keinen weiteren Vorschriften.

Die Verpackung muss aus Innenverpackung, Zwischenverpackung und Außenverpackung bestehen. Bei Flüssigkeiten muss zwischen Innen- und Zwischenverpackung genügend Absorptionsmaterial eingefüllt werden, um den gesamten Inhalt im Falle einer Leckage aufzusaugen.

Die versandfertige Verpackung muss in der Lage sein, nachweislich einen Falltest aus 1,80 m Höhe zu überstehen, eine UN-Verpackungscodierung ist aber formal nicht erforderlich. Jedes Versandstück mit freigestellten Mengen muss mit dem entsprechenden Kennzeichen („E“) markiert werden. Auf Umverpackungen (Overpacks) muss das Kennzeichen wiederholt werden, wenn es nicht sichtbar ist. Pro Fahrzeug/Container dürfen jedoch nur maximal 1000 Packstücke enthalten sein.

Mit dem ADR 2013 wurde eine neue Freistellungsregelung im Abschnitt 3.5.1.4 ADR aufgenommen. Sie wird als „De-Minimis-Regelung“ bezeichnet und beinhaltet bei Beachtung der Bedingungen eine völlige Freistellung von allen anderen ADR-Vorschriften.

FTL

Full Truck Load
LKW-Komplettladung(sverkehr)

Fülldruck

Höchster Druck, der sich bei Druckfüllung im Tank tatsächlich entwickelt (siehe auch Berechnungsdruck, Entleerungsdruck, höchster Betriebsdruck (Überdruck) und Prüfdruck).

Füllungsgrad

Das Verhältnis zwischen der Masse an Gas und Masse an Wasser bei 15 °C, die ein für die Verwendung vorbereitetes Druckgefäß vollständig ausfüllt (Fassungsraum).