ADN

Accord européen relativ au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen

ADNR

Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie de Navigation Intérieure Rhin
Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf dem Rhein
wurde am 1. Januar 2011 abgelöst durch das ADN

ADR

  • Accord relatif au transport international des marchandises dangéreuses par route
  • Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road
  • Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße einschließlich der Sondervereinbarungen, die von allen an der Beförderung beteiligten Staaten unterzeichnet worden sind.

ADR-AusnV

ADR-Ausnahmeverordnung
Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
In der ADR-Ausnahmeverordnung werden Multilaterale Vereinbarungen verkündet und aufgehoben. Zwischenzeitliche Neuabschlüsse und gegebenenfalls Aufhebungen werden im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums bekannt gemacht

Aerosol

siehe Druckgaspackung

AGGB

ständiger Ausschuss Gefahrgutbeförderung des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Wurde gegründet 2006 als Nachfolgegremium der beiden ehemaligen Ausschüsse ATT (Auschuss Tank Technik) und ASV (Ausschuss Stoffe und Verpackungen)
Der AGGB berät das BMVI in allen Fragen der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere in grundlegenden Fragen der stoffspezifischen Risiken und der Schutzmaßnahmen beim Transport, der Sicherheit des Transports in verpackter Form und in loser Schüttung, in Tanks und Druckbehältern sowie bei fahrzeugtechnischen Anforderungen.

AGS

  1. Ausschuss für Gefahrstoffe
    berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu Gefahrstoffen einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung.
  2. Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder

AltfahrzeugV

Die Altfahrzeug-Verordnung, vormals Altauto-Verordnung, regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen sind.
Sie beruht auf der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge.

AltölV

Die Altölverordnung regelt die Verwertung (stofflich und energetisch) und die Beseitigung von Altöl in der Bundesrepublik Deutschland.

Anlage 2 zum SMGS

siehe SMGS