Lithiumbatterien

14.07.2017 Meldung

Lithiumbatterien: Auch Portugal zeichnet M303

Die multilaterale Vereinbarung vereinfacht Sammlung und Entsorgung von Lithiumbatterien aus Haushaltsgeräten
Knopfzellen Batterien 1200

Die Vereinbarung kann beispielsweise bei Knopfzellen angewendet werden, die für die Datensicherheit in Haushalts- oder anderen elektronischen Geräten verwendet werden.

©Foto: Chromorange/Picture Alliance

Als vierter ADR-Mitgliedstaat nach Deutschland, Österreich und Italien hat nun auch Portugal die multilaterale Vereinbarung M303 unterzeichnet. Sie erleichtert die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden.

Die M303 gestattet, die betroffenen Lithiumbatterien unter bestimmten Voraussetzungen zu befördern, ohne dass sie den Vorschriften des ADR einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7 unterliegen. Insbesondere dürfen die Batterien nicht die Hauptenergiequelle für den Betrieb des Gerätes sein. Als Beispiel nennt das Dokument Knopfzellen, die für die Datensicherheit in Haushalts- oder anderen elektronischen Geräten verwendet werden.

Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2018. (gg/gh)

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