Italien zeichnet mehrere multilaterale Vereinbarungen
Italien hat die multilateralen ADR-Vereinbarungen M361, M362 sowie M364 gegengezeichnet. für mehr bitte anmelden
Italien hat die multilateralen ADR-Vereinbarungen M361, M362 sowie M364 gegengezeichnet. für mehr bitte anmelden
Deutschland hat das multilaterale Übereinkommen M366, welches die Umweltgefährdung durch bleihaltige Metalllegierungen betrifft, unterschrieben. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2024 im Schienenverkehr, die die Kennzeichnung und den Transport von Acetylenflaschen regelt, hat nun auch Deutschland unterzeichnet. für mehr bitte anmelden
Nach Italien hat nun auch Deutschland die von Frankreich vorgeschlagene multilaterale Sondervereinbarung M359 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Nicht-UN-Acetylenflaschen notifiziert. für mehr bitte anmelden
Italien hat die multilaterale Sondervereinbarung M359 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Nicht-UN-Acetylenflaschen notifiziert. für mehr bitte anmelden
Nach Frankreich hat nun auch Italien die multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2024 unterzeichnet. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet Firmen, die nur gelegentlich gefährliche Güter mit geringer Gefahr befördern, keinen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet Firmen, die nur gelegentlich gefährliche Güter mit geringer Gefahr befördern, keinen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. für mehr bitte anmelden
Stahlflaschen für die Beförderung von Flüssiggas, die nach EN 1439 gefüllt sind, sind von der Prüfung des inneren Zustands des Druckgefäßes befreit. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert bei bestimmten umweltgefährdenden Stoffen die Verwendung von Metall- und Kunststoffverpackungen im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden