Befreiung von der Gb-Pflicht: Italien unterzeichnet M351
Die multilaterale Vereinbarung gestattet Firmen, die nur gelegentlich gefährliche Güter mit geringer Gefahr befördern, keinen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet Firmen, die nur gelegentlich gefährliche Güter mit geringer Gefahr befördern, keinen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet Firmen, die nur gelegentlich gefährliche Güter mit geringer Gefahr befördern, keinen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. für mehr bitte anmelden
Stahlflaschen für die Beförderung von Flüssiggas, die nach EN 1439 gefüllt sind, sind von der Prüfung des inneren Zustands des Druckgefäßes befreit. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert bei bestimmten umweltgefährdenden Stoffen die Verwendung von Metall- und Kunststoffverpackungen im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet im Straßenverkehr den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen den Schienentransport von Druckgefäßen, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Die beiden multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen für Fahrer und Gb bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden