Verpackungsvorschriften: Neues in Aussicht
Praxistest auf den Gefahrgut-Technik-Tagen: BAM-Mitarbeiter bereiten die Fallprüfung einer Verpackung für infektiöse Stoffe vor.
©Foto: Rudolf GebhardtDas ADR 2019 wird aller Voraussicht nach eine neue Verpackungsanweisung für gefährliche Güter in Maschinen oder Geräten enthalten (UN 3363). „Die generelle Freistellung für Maschinen und Geräte mit Gefahrgut wird entfallen“, erklärte Gudula Schwan auf den 16. Gefahrgut-Technik-Tagen Mitte November bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM in Berlin. Die stellvertretende Leiterin des Gefahrgutreferats beim Bundesverkehrsministerium gab auf der Veranstaltung des Verlags Ecomed-Storck einen Ausblick auf die geplanten Änderungen der Vorschriften für Gefahrgutverpackungen.
Die angesprochene neue P 907, die im Seeverkehr schon länger gilt, soll demnach auch in das ADR/RID/ADN aufgenommen werden. Allerdings wird für UN 3363 eine freigestellte Beförderung nach Sondervorschrift 672 möglich sein, wenn das gefährliche Gut in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt ist oder ausreichender Schutz durch die Maschine oder das Gerät selbst gewährleistet wird.
Kommen werden auch die P 911 und die LP 906 für defekte und beschädigte Batterien, die während der Beförderung gefährlich reagieren können. War deren Transport bislang nur unter den von der zuständigen Behörde festgelegten Bedingungen gestattet, soll ab 2019 die Beförderung auch gemäß diesen neuen Verpackungsanweisungen möglich sein. „Ich brauche dann nicht mehr für jede einzelne Batterie zur Behörde zu gehen“, sagte Gudula Schwan. Die multilaterale Vereinbarung M307 wird die entsprechenden Regelungen vorwegnehmen.
Noch in der Diskussion bei den zuständigen UN-Gremien sind laut Schwan unter anderem die Anforderungen an Verpackungen für infektiöse Abfälle der Kategorie A. Die neuen Anweisungen P 622 und LP 622 für diese Stoffe sind zwar vorläufig beschlossen. Sie sollen aber durch einige zusätzliche Anforderungen ergänzt werden, etwa eine stoßfeste starre Innenverpackung für scharfe und spitze Gegenstände.
Klargestellt werden müsse auch, dass die Angabe der höchstzulässigen Stapellast im Piktogramm ausreicht, also keine zusätzliche (doppelte) Angabe auf dem Schild mit weiteren Angaben erforderlich ist. Schwan: „Inhaltlich wurde diese Interpretation bereits bestätigt, die Entscheidung über eine verbesserte Formulierung steht aber noch aus.“
Trotz des erfolgreichen Abschlusses des PAIR-Projekts (Plastic Aerolsol Independent Review) ist die weitere Entwicklung der Vorschriften für Druckgaspackungen aus Kunststoff noch nicht geklärt. „Es war ein tolles Projekt mit tollen Ergebnissen, die aber leider nicht konsensfähig sind“, fasste Volker Krampe von der Hamburger Firma Beiersdorf zusammen. Als nächste erforderliche Schritte benannte er die Bestimmung von Prüfkriterien für Kunststoffaerosoldosen, gegebenenfalls die Anpassung des Standards der europäischen Aerosolvereinigung FEA, die Änderung der Transportvorschriften auf UN-Ebene sowie die Entwicklung von Bergungsverpackungen für die Dosen. „Ich hoffe, wir haben bei den nächsten Gefahrgut-Technik-Tagen Ergebnisse“, lautete sein Fazit.
Bei der BAM selbst arbeitet man derzeit unter anderem an der Überarbeitung zweier Gefahrgutregeln. So ist noch für dieses Jahr die Revision 7 der BAM-GGR 002 über die Inspektion von IBC angekündigt. Zudem sollen der Eignungsnachweis alternativer Kunststoffe für Gefahrgutverpackungen (BAM-GGR 003) auf Materialien für Verschlusseinrichtungen erweitert und die Materialkenngrößen eingegrenzt werden. „Da steht noch ein konkreter Vorschlag der Industrie aus“, sagte Anita Schmidt vom Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen.
Untersucht wird darüber hinaus die Schädigung von HDPE (High Density Polyethylene) durch Chrom- und Salpetersäure. Und schließlich wusste Schmidt von der Gründung einer neuen interdisziplinären BAM-Projektgruppe zum Transport beschädigter Lithiumbatterien zu berichten. Dazu soll auch ein Prüfcontainer für Brandversuche mit großen Lithiumbatterien und Transportverpackungen für defekte aufgebaut werden. „Wir fangen mit den kleinen Batterien an und gehen dann über zu den großen“, erklärte die Expertin.
Rudolf Gebhardt
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