Entsorgung: Gegenübergestellt: GGAV 20 versus 4.1.1.5.3 ADR
Sowohl die Ausnahme 20 der GGAV als auch der neue Absatz 4.1.1.5.3 ADR befassen sich mit der Beförderung von verpackten Abfällen. Welche Vor- und Nachteile bieten sie? für mehr bitte anmelden







