Neue EU-Batterieverordnung bekannt gemacht
Ausführlich geregelt wird auch die Bewirtschaftung von Altbatterien aller Art.
©Foto: Berzelius MetallDie EU-Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union L 191 vom 28.7.2023 die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien veröffentlicht. Diese seit längerem diskutierte EU-Batterieverordnung nimmt auch Änderungen in der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) sowie in der Verordnung (EU) 2019/1020 (Marktüberwachungsverordnung) vor und hebt die Richtlinie 2006/66/EG (Batterierichtlinie) auf.
Ziel der Verordnung ist es laut Artikel 2, zu einem effizienten Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, während gleichzeitig die negativen Umweltauswirkungen von Batterien verhindert und verringert werden sollen, und die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem die negativen Auswirkungen der Entstehung und der Bewirtschaftung von Altbatterien verhindert und verringert werden.
Unter anderem führt die Verordnung neue Batteriearten ein und regelt die Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit, das Austauschen, die Erhöhung der Sammelquoten und den Mindestgehalt an Rezyklaten. Dazu kommen die Herstellerverantwortung, Informations- und Sorgfaltspflichten, die Bewirtschaftung von Altbatterien sowie der digitale Batteriepass.
Die Verordnung tritt am 17. August 2023 in Kraft und gilt abgesehen von den in Artikel 96 genannten Bestimmungen ab dem 18. Februar 2024.
In einem für Anfang September geplanten Beitrag werden wir die Vorgaben und Auswirkungen der neuen EU-Batterieverordnung genauer beleuchten. Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT haben kostenlosen Zugriff darauf. Der Beitrag wird voraussichtlich zeitgleich in der Septemberausgabe des Magazins GEFAHR/GUT erscheinen. (gg/gh)
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