Natrium-Ionen-Batterien: Polen unterzeichnet RID 2/2023
Die multilaterale Sondervereinbarung soll die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien als UN 3551 oder UN 3552 im Schienenverkehr erleichtern. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung soll die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien als UN 3551 oder UN 3552 im Schienenverkehr erleichtern. für mehr bitte anmelden
Neben neuen Eintragungen in der Gefahrgutliste betreffen die Änderungen unter anderem Systeme zur Energiespeicherung sowie Herstellung und Verwendung von Verpackungen. für mehr bitte anmelden
Im kommenden Jahr wird es einige Änderungen für die Beförderung von Lithium- und Natrium-Batterien geben. Unter anderem sind fünf neue UN-Nummern geplant. für mehr bitte anmelden
Die Zukunft der Energiespeicherung nimmt eine spannende Wendung, denn Natrium-Ionen-Batterien als vielversprechende Stromquelle werden als Gefahrgut eingestuft. für mehr bitte anmelden
Das Gebührenverzeichnis legt die Gebühren für Leistungen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie Batteriegesetz fest. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung soll die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien als UN 3551 oder UN 3552 im Schienenverkehr erleichtern. für mehr bitte anmelden
Ganze vier Seiten umfasste die erste europäische Gesetzgebung zum Inverkehrbringen von Batterien. Mitte 2023 wurde die Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen sollen die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien als UN 3551 oder UN 3552 im Straßen- und Schienenverkehr erleichtern. für mehr bitte anmelden
In einem gemeinsamen Positionspapier haben die Verbände vor allem Maßnahmen zur besseren Erfassung batteriehaltiger Altgeräte auf Wertstoffhöfen formuliert. für mehr bitte anmelden
Na-Ion-Batterien und Na-Ion-Zellen in Ausrüstung sollen durch die multilaterale Vereinbarung leichter transportiert werden können. für mehr bitte anmelden