BAM-Klarstellung zu neuen UN-Nummern
Für die neu eingeführten UN-Nummern UN 3551 und UN 3552 gelten die SV 376 sowie die Verpackungsanweisungen P 911 und LP 906. Diese Vorschriften gelten auch bei der Beförderung kritisch defekter Batterien. für mehr bitte anmelden







