Infomarkt: Gefahrgut digital präsentiert
Die Moderatoren Kathrin und Wolfgang Strober führten die Teilnehmer an beiden Tagen auf der Online-Plattform Zoom durch den Gefahrgut-Infomarkt.
©Foto: Strober & PartnerFür Datenlogger und Tracker, mit denen Daten gesammelt und Gefahrgutsendungen verfolgt werden können, wird es im kommenden ADR 2021 einen eigenen neuen Abschnitt 5.5.4 geben. Das wussten die Referenten Jürgen Werny und Uwe Hildach auf dem 1. Digitalen Gefahrgut-Infomarkt zu berichten, der am 5. und 6. Mai auf der Onlineplattform Zoom stattfand.
Kurz gefasst sollen nach 5.5.4 ADR gefährliche Güter in Geräten, die an oder in Versandstücken und Containern angebracht sind, nicht den Vorschriften unterliegen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Gerät während der Beförderung verwendet wird oder für diese Verwendung bestimmt ist, dass die darin enthaltenen gefährlichen Güter den Bau- und Prüfvorschriften gemäß ADR entsprechen und dass das Gerät den Beanspruchungen standhalten kann, die normalerweise während der Beförderung auftreten. Bisher war der Einsatz dieser Geräte in Unterabschnitt 1.1.3.7 b) geregelt.
Der Veranstalter des Infomarkts, das Schulungs- und Beratungsunternehmen Strober & Partner, hatte in Zeiten der Coronakrise aus der Not eine Tugend gemacht. War der Gefahrgut-Infomarkt ursprünglich im oberbayerischen Altötting geplant, verlegten ihn die Verantwortlichen wegen der Kontaktbeschränkungen kurzerhand ins Internet.
Bis zu 60 Teilnehmer loggten sich an beiden Tagen in den virtuellen Veranstaltungsraum auf der Plattform Zoom ein und konnten dort, geführt und begleitet von den Moderatoren Kathrin und Wolfgang Strober, die Präsentationen der insgesamt 17 Referenten verfolgen, Fragen stellen und sich zu Gesprächen im kleinen Kreis in weiteren virtuellen Räumen treffen.
Dazu passend gab Referent Klaus Reinhardt einen kurzen Ausblick auf den Einfluss der Digitalisierung in der Gefahrgutwelt. Nach seiner Ansicht führt die Entwicklung von der Automatisierung weiter zu künstlicher Intelligenz und Autonomie der Maschinen, wobei viele manuelle Tätigkeiten des Menschen und sogar Managementaufgaben tendenziell wegfallen werden. „Was von Maschinen, Robotern und künstlicher Intelligenz erledigt werden kann, wird von Maschinen, Robotern und künstlicher Intelligenz erledigt werden“, mahnte Reinhardt. Dies berge für den Menschen die Gefahr des Verlusts von Wissen und Erfahrung. Er empfahl deshalb, die Entwicklung nicht nur wachsam zu verfolgen, sondern auch IT-Kompetenz zu erwerben und sich Zeit zum Testen und Beurteilen zu nehmen. „Nutzen, was funktioniert, und Lösungen, die nicht funktionieren, ablehnen“, so sein Fazit.
Bereits am ersten Tag des Infomarkts hatten sich die Referenten mit dem Thema Lithiumbatterien befasst. So wird es, wie unter anderem Robert Wenske berichtete, ab dem 1.1.2021 eine neue Sondervorschrift SV 390 für Versandstücke geben, die sowohl Batterien in Ausrüstungen als auch mit Ausrüstungen verpackte Batterien enthalten. Demnach genügt es bei solcherart zusammengesetzten Sendungen, im Beförderungspapier „mit Ausrüstungen verpackt“ anzugeben. Darüber hinaus wird es in der SV 376 neue Hinweise geben, um defekte oder beschädigte Batterien besser bewerten zu können. Und schließlich erhalten die SV 360 und die SV 388 einen Hinweis auf UN 3536, also Lithiumbatterien, die in einer Güterbeförderungseinheit eingebaut und nur dafür ausgelegt sind, Energie außerhalb dieser Einheit bereitzustellen.
Strober & Partner planen nun, die digitale Schiene weiter zu stärken. Erste Kurse wurden bereits online durchgeführt, mittlerweile habe man sogar Zulassungen für digitale Luftkurse für Österreich sowie Deutschland erhalten. Außerdem stehe man mit den IHKs in Kontakt, um ein Konzept zu erarbeiten, das auch Grundlehrgänge für Gefahrgutbeauftragte digital zulässt.
Rudolf Gebhardt
Auch fokus GEFAHR/GUT durfte sich präsentieren: Redakteur Rudolf Gebhardt gab einen kurzen Überblick über das Onlineportal.
©Foto: Strober & Partner© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit