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Schwerpunkt des Monats September 2020

Vorschriften

Buch aufgeklappt Vorschriften Titel 09_2020 1200

© Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek

Selbst in Corona-Zeiten kommt eines mit absoluter Sicherheit: Der Vorschriftenwechsel zum Start des neuen Jahres. Wenn die Abstimmung über Änderungen und neue Formulierungen auch zum Teil in schriftlicher Form durchgeführt werden musste, tritt zum 01.01.2021 das neue ADR/RID/ADN in Kraft.

Geändert und ergänzt werden im neuen Regelwerk nicht nur diverse Verpackungsanweisungen in Teil 4, sondern auch viele Sondervorschriften in Kapitel 3.3. Dazu kommen neue Begriffsbestimmungen in Teil 1 sowie Änderungen bei den Versandvorschriften für Klasse 7 in Teil 5, bei der Kennzeichnung von Verpackungen mit mehreren Bauartzulassungen in Teil 6 und kleinere Ergänzungen in den Teilen 7, 8 und 9. Und schließlich verschwindet ab 2021 die Bezeichnung „europäisch“ aus dem ADR, um die Übernahme der Gefahrgutvorschriften für außereuropäische Staaten attraktiver zu machen (siehe den Beitrag „Zahlreiche Änderungen“).

Zum 01.01.2021 wird auch das Batteriegesetz einer umfangreichen Überarbeitung unterzogen. So verpflichtet es künftig die Hersteller von Lithiumbatterien, die Endnutzer über die Risiken beim Umgang mit diesen Energiespeichern zu informieren. Außerdem benötigen die herstellereigenen Rücknahmesysteme bis Ende 2021 eine neue Genehmigung, für die einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen sind (siehe „Sammlung mit System“).

Gleich mehrere Rechtsbereiche müssen stationäre wie mobile Sammelstellen für Sonderabfälle beachten („Geregelte Annahme“). In Kliniken fallen nicht nur infektiöse Stoffe, sondern auch viele andere Abfälle unter das Gefahrgutrecht („Viel öfter als gedacht“). Und schließlich müssen Unternehmen für den Bericht über meldepflichtige Ereignisse diverse Formalitäten berücksichtigen („Richtig Meldung machen“).

Rudolf Gebhardt
Redakteur fokus GEFAHR/GUT