Gefahrstoffe

20.11.2023 Meldung

Gefahrstoffrecht für Gefahrgut-Verantwortliche

In einem Online-Forum am 28. November erläutert Prof. Dr. Norbert Müller, welche Vorschriften für Gefahrstoffe auch bei der Beförderung gefährlicher Güter zu berücksichtigen sind.
Abfüllanlage Tankwagen 1200

Auch beim Befüllen und Entleeren von Tanks müssen Regelungen aus dem Gefahrstoffrecht befolgt werden.

©Foto: R4200/Picture Alliance

Wer gefährliche Güter versendet oder befördert, muss sich nicht nur im Gefahrgutrecht auskennen. So gelten etwa viele Vorschriften aus dem Gefahrstoffrecht auch für Tätigkeiten, die im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter durchgeführt werden. Als Beispiel sei nur das Befüllen und Entleeren von Tanks genannt. Unternehmen, die diese Zusammenhänge nicht berücksichtigen, begehen möglicherweise Ordnungswidrigkeiten und setzen ihre Fahrer und sich selbst sogar straf- und zivilrechtlichen Risiken aus.

Im Online-Forum „Gefahrstoffrecht & Co.: Was gibt’s Neues?“ erläutert Gefahrgutexperte Prof. Dr. Norbert Müller, Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, die Zusammenhänge und weist Wege von den legislativen Vorgaben hin zu konkreten Maßnahmen auf. Unter anderem wird er folgende Themen aufgreifen:

  • Änderung des ChemG
  • Änderung der GefStoffV
  • Änderung der TRGS 220
  • Änderung der TRGS 509
  • TRGS 741
  • 19. CLP-ATP

Darüber hinaus wird Müller einen Überblick über die für den Gefahrgutbereich relevanten Besonderheiten in Immissionsschutz-, Betriebssicherheits- und Anlagenrecht sowie im Wasser-, Bau- und Versicherungsrecht geben. Dazu gehören nicht zuletzt die Betriebssicherheitsverordnung, die Verordnung über Anlagen für wassergefährdende Stoffe (AwSV) sowie die Norm für Sprinkleranlagen im Lager DIN EN 12845.

Das Online-Forum findet statt am Dienstag, dem 28. November 2023, von 10:00 bis 13:30 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 249 Euro plus MwSt., für Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT und VerkehrsRundschau gilt eine vergünstigte Gebühr von 199 Euro netto. Die Veranstaltung gilt als Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN/IMDG-Code. (gg/gh)

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