Referentenentwurf des Batterie-EU-Anpassungsgesetzes vorgelegt
Die Nichteinhaltung der Sammelquoten von Altbatterien soll eine Ordnungswidrigkeit werden.
©Foto: Picture alliance | Ulrich BaumgartenDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des deutschen Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-Batterieverordnung) vorgelegt. Damit soll das bisherige Batteriegesetz aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden.
Zu den Regelungsbereichen des neuen BattDG gehören
- Allgemeine Vorschriften (Teil 1),
- Anforderungen an die Bewirtschaftung von Altbatterien (Teil 2),
- Festlegung der am Beschränkungsverfahren für gefährliche Stoffe beteiligten Behörden (Teil 3),
- Regelungen zur Konformität von Batterien (Teil 4),
- Anforderungen hinsichtlich der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Teil 5),
- Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (Teil 6) sowie
- Bußgeldvorschriften und Schlussbestimmungen (Teil 7).
Unter anderem soll die Nichteinhaltung der Sammelquoten von Altbatterien damit eine Ordnungswidrigkeit werden (§ 54 (1) Nr. 10). (gg/gh)
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