Münchner GG-Tage: Vorschau auf das nächste Jahr
Wie immer gaben die Referenten einen Einblick in die Änderungen des Gefahrgutrechts 2025 und berichteten von Problemen und Lösungen aus der Praxis. für mehr bitte anmelden
© Foto: Daniela Schulte-Brader | TECVIA GmbH
Die Chemiebranche steht seit jeher im Spannungsfeld zwischen Innovation und Nachhaltigkeit. Das wirkt sich stark auf die Gefahrgutbranche aus. Gerade im Bereich der Verpackungen und Ladungssicherung erleben wir derzeit einen Paradigmenwechsel, der sowohl auf technologischen Fortschritten als auch auf einem veränderten Bewusstsein für ökologische Verantwortung beruht. Dieser Wandel zeigt sich auf verschiedenen Ebenen, von der Wiederentdeckung und Neudefinition alter Tugenden bis hin zur Etablierung neuer Standards und Zertifizierungen.
Ein Beispiel zeigt die Wiederverwendung von Produktresten. Früher wurden Überbleibsel aus Produktionsprozessen meist als Abfall betrachtet und entsorgt. Heute erkennen Unternehmen, dass diese Reste wertvolle Rohstoffe sind, die in neuen Produkten weiterverwendet werden können. Diese „Zero-Waste“-Mentalität ist zwar nicht neu, aber ihre Anwendung und Betonung haben eine neue Dimension erreicht.
Die Glaubwürdigkeit dieser Bemühungen wird gerne mithilfe von Zertifizierungen untermauert. Labels wie ISO 14001 oder das Cradle-to-Cradle-Zertifikat gewinnen an Bedeutung und bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre nachhaltigen Praktiken offiziell anerkennen zu lassen.
Dennoch bleibt die Herausforderung groß. Denn auch die gesetzgebenden Gremien müssen mitziehen. Wenn zum Beispiel neue Technologien wie batterie- oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge im Markt angekommen sind, müssen diese für den Gefahrguttransport zugelassen werden. So dürfen seit 2023 Fahrzeuge vom Typ AT elektromotorisch angetrieben werden, ab 2025 werden dann auch FL-Fahrzeuge (Fahrzeuge zur Beförderung flüssiger Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C) dabei sein. Für Wasserstoffantriebe muss der Prozess noch folgen. Immerhin: In San Marino und Luxemburg dürfen seit Anfang Mai Wasserstoffantriebe für AT und FL eingesetzt werden.
Daniela Schulte-Brader
Leitende Redakteurin fokus GEFAHR/GUT