Lithiumbatterien in Altgeräten: Deutschland hat M285 unterzeichnet
Altgeräte mit Lithiumbatterien dürfen unverpackt befördert werden – aber nur, wenn die Batterien durch die Ausrüstung geschützt werden.
©Foto: Maja Hitij/dpaNachdem die Multilaterale Vereinbarung M285 erst kürzlich von der Schweiz initiiert worden war, hat Deutschland sie nun unterzeichnet. Damit kann die Vereinbarung in beiden Ländern angewendet werden.
Abweichend von den Vorschriften des letzten Satzes in Absatz 3) der Verpackungsanweisung P909 in Unterabschnitt 4.1.4.1 dürfen Ausrüstungen, die den UN-Nummern 3090, 3091, 3480 oder 3481 zugeordnete Lithium-Zellen und -Batterien enthalten sowie zur Entsorgung oder zum Recycling befördert werden, ungeachtet ihrer Größe unverpackt oder auf Paletten zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen oder Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden.
Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2016. (gg/gh)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit