IATA-DGR: 1. Zusatz zur 61. Ausgabe veröffentlicht
Last-Minute-Änderungen vor Startbeginn zur 61. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Auch FedEx hatte Neuigkeiten, z.B. dass Sendungen in Umverpackungen den Trennvorschriften von 49 CFR entsprechen müssen.
©Foto: R. Goldmann/Picture AllianceDie International Air Transport Association (IATA) hat am 2. Dezember 2019 einen 1. Zusatz zur 61. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften veröffentlicht. Die darin aufgezeigten Ergänzungen und Korrekturen gelten ab dem 1. Januar 2020.
Die englische und die deutsche Ausgabe sind nicht komplett deckungsgleich, ebenso wenig wie die Änderungen. So steht in der deutschen Ausgabe eine Änderung der Verpackungsanweisung 968 dahingehend, dass auf Passagierflugzeugen Lithium-Metall-Batterien verboten sind und auf Frachtflugzeugen auf 35 Kilogramm beschränkt. Der vorherige Eintrag zu Lithium-Ionen-Beitrag ist dagegen gestrichen worden.
Insgesamt gibt es vor allem neue und ergänzende Abweichungen verschiedener Luftfahrtunternehmen nach Abschnitt 2.8.2.3. Viele davon beziehen sich auf die Beförderung von Lithiumbatterien. Unter anderem haben mehrere Airlines den Punkt aufgenommen, dass gebrauchte oder wiederaufbereitete Lithium-Ionen-Batterien/-Zellen nicht befördert werden dürfen (gg/dsb).
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