E-Pkw aus China werden künftig zollamtlich erfasst
Als Grund nennt die EU-Kommission Beweise, die darauf hindeuten, dass die Einfuhren der betroffenen Ware aus der VR China subventioniert werden.
©Foto: hit1912_AdobeStockMit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/785 hat die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung der Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China veranlasst. Die Verordnung wurde veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Serie L, vom 6.3.2024.
Bei der zollamtlich zu erfassenden Ware handelt es sich gemäß Verordnung um neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des Fahrzeugführers, bestimmt sind und ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden. Motorräder sind von der Untersuchung ausgenommen. Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code 8703 80 10 eingereiht.
Grund für die zollamtliche Erfassung sind laut EU-Kommission „hinreichende Beweise (…), die tendenziell darauf hindeuten, dass die Einfuhren der betroffenen Ware aus der VR China subventioniert werden“. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und endet neun Monate nach Inkrafttreten. (gg/gh)
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