Referentenentwurf der ElektroG-Novelle veröffentlicht
Ein großes Problem für die Entsorger sind Brände, die durch Fehlwürfe von Lithiumbatterien und batteriehaltigen Elektroaltgeräten entstehen.
©Foto: ZBH MarlDas Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) veröffentlicht. Zwei Ziele stehen dabei laut Entwurf im Fokus: zum einem das Erfordernis, die Sammelmenge zu steigern, und zum anderen sollen Brandrisiken durch Lithium-Batterien in Geräten minimiert werden.
Deshalb sollen die Vorgaben für die Einsortierung von Elektroaltgeräten (EAG) an kommunalen Wertstoffhöfen weiter konkretisiert werden, um die Entnahme von Lithium-Batterien und die Erfassungsqualität durch Verhinderung von Beschädigungen zu verbessern. Zudem werde die Verbraucherkommunikation vereinheitlicht und am Point-of-sale unmittelbar über die Pflicht zur getrennten Erfassung informiert. Und um die Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten verbrauchernah zu verdichten, sollen diese an allen Verkaufsstellen auch zurückgegeben werden können.
BDE plädiert für Nachbesserungen
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sieht im Entwurf des ElektroG zwar richtige Ansätze für einen besseren Umgang mit Elektroaltgeräten, macht sich aber dennoch für Nachbesserungen stark. „Die jüngste Vorlage enthält einige gute Ansätze. Die viel zu niedrigen Sammelquoten von Elektroaltgeräten und die hohe Brisanz der Batteriebrände in der Entsorgungswirtschaft erfordern jedoch mehr als die minimalinvasiven Eingriffe, die das Umweltministerium für das neue ElektroG vorsieht“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am 3. Mai in Berlin.
Auf große Zustimmung des Verbandes stößt unter anderem die Regelung, dass Elektroaltgeräte in Zukunft durch geschultes Personal des Wertstoffhofs einsortiert werden sollen. Enttäuschend sind nach BDE-Ansicht jedoch die geplanten Regelungen zur Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten. „Konsequent wäre es gewesen, Einweg-E-Zigaretten komplett zu verbieten“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
Neben Vollzugsfragen, wie das sogenannte „Thekenmodell“ mit Fachpersonal am Recyclinghof umgesetzt werden kann, löse das Gesetz aus BDE-Sicht jedoch in keiner Weise das Problem der Fehlwürfe von Lithium-Ionen-Akkus und batteriehaltigen Elektroaltgeräten in anderen Abfallströmen. Der Verband wiederholt daher seine Forderung nach der Einführung eines Batteriepfands, das einen wirtschaftlichen Anreiz für die Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien und Altgeräten schaffen und einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sammelmengen liefern würde.
Aus Sicht des BDE sei es sinnvoll, dass Informations- und Rücknahmepflichten für Hersteller und Vertreiber, insbesondere zum Umgang und zur Rücknahme von lithiumhaltigen Akkus und Altgeräten, strenger und konkreter gefasst werden sollen. Insgesamt spricht sich der Verband dafür aus, dass der Gesetzgeber die Herstellerverantwortung mit Blick auf die alltäglichen Batteriebrände in der Entsorgungsbranche strenger fassen muss. (gg/gh)
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