Bergungsregeln: Keine Sonderbehandlung
Eine Hochvolt-Batterie darf nur in einer qualifizierten Fachwerkstatt ausgebaut werden.
©Foto: D. Schulte-Brader | TECVIA Media GmbHIm Gegensatz zu einem verunfallten Pkw mit Verbrennungsmotor müssen beim Bergen verunfallter Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben nur besondere Maßnahmen getroffen werden, wenn das Hochvoltsystem Beschädigungen aufweist. Wie diese genau aussehen, beschreibt die neue, gemeinsame „Handlungsempfehlung zum Bergen, Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen“, herausgegeben von ADAC, Autoindustrie, Versicherern und Feuerwehren.
Wie erkennt man ein E-Fahrzeug?
Bei deutschen Kennzeichen weist der Buchstabe „E“ am Ende des Kennzeichens auf ein batterieelektrisches Fahrzeug hin sowie ein elektrischer Ladeanschluss, der bei Hybridfahrzeugen als zweite Außenklappe erkennbar ist. Ein weiteres Indiz sind orangefarbene Hochvolt-Leitungen, wobei auch andere Farben möglich sind. Rein elektrische Fahrzeuge (BEV – Battery Electric Vehicle) besitzen außerdem keine Abgasanlage – im Gegensatz zu Hybrid Electric Vehicle (HEV) und Plug-in Hybrid Electric Vehicle (PHEV), die sowohl über einen Elektroantrieb als auch einen Verbrennungsmotor verfügen.
Erste Schritte
Die Verantwortung für ein verunfalltes Fahrzeug übernimmt zunächst die alarmierte Feuerwehr, die eine Gefahrenabschätzung vornimmt. Hier fällt die Entscheidung, ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, wie beispielsweise das Anlegen einer persönlichen Schutzausrüstung. Im Falle eines Blechschadens besteht in der Regel keine Gefährdung durch einen Stromschlag. Bei einem schweren Unfall, eventuell mit Airbag Auslösung, wird das Hochvolt-System bei den meisten Fahrzeugen automatisch abgeschaltet. Im Zweifelsfall sollte es manuell deaktiviert werden. Dies erfolgt durch die Einsatzkräfte anhand der in jedem Fahrzeug hinterlegten Rettungsdatenblätter in der Bedienungs- bzw. Betriebsanleitung. Die sogenannte galvanische Trennung von Karosserie und den Hochvoltkomponenten verhindert generell die Gefahr eines elektrischen Schlages bei Berührung der Karosserie. Grundsätzlich gilt: Durch einen Crash beschädigte und offengelegte Hochvolt-Leitungen dürfen nicht berührt werden.
Zustand des Unfallfahrzeugs beobachten
Sollte der Energiespeicher des Unfallfahrzeugs beschädigt sein und/oder Flüssigkeit aus dem Akku austreten, ist auf Wärme-, Gas- und Rauchentwicklung sowie Zisch- oder Knackgeräusche zu achten. Bei einem stetig steigenden Temperaturanstieg wird empfohlen, das Gehäuse des Batteriespeichers seitens der Einsatzkräfte mit Wasser zu kühlen. Ein Kühlen mit Wasser ist auch im Falle eines ausgasenden Stromspeichers sinnvoll. Achtung: Bei verunfallten E-Autos mit Batterieschaden kann es noch in den darauffolgenden Tagen zu einem Brand kommen.
Mögliche Szenarien eines havarierten Elektroautos.
©Foto: TECVIA Media GmbHAbschleppvorgang
Sofern es sich um eine geringfügige Beschädigung handelt und die Feuerwehr das E-Fahrzeug als unbedenklich einstuft, kann der „normale“ Abschleppvorgang erfolgen. Dieser stellt aber ein allgemeines Arbeiten an E-Fahrzeugen dar und erfordert die Qualifikation zur „Fachkundig Unterwiesenen Person“ FuP nach DGUV-Information 209-093. Der Abschleppdienst muss das havarierte E-Fahrzeug zu der nächsten, für Elektromobilität qualifizierten Fachwerkstatt bringen. Nur dort darf eine Hochvolt (HV)-Batterie fachgerecht ausgebaut werden, nicht am Unfallort. Mit der Übergabe des abgeschleppten Fahrzeugs an die Werkstatt samt Übergabeprotokoll endet die Transportaufgabe des Abschleppunternehmens. Es wird dazu geraten, dass alle Beteiligten eine Kopie des Übergabeprotokolls erhalten und aufbewahren.
ADR-Ausnahmen
Die neue Handlungsempfehlung nimmt auch Bezug auf die Transportvorschriften des ADR. Von den Einschränkungen des ADR ausgenommen sind gemäß Teil 1, Abschnitt 1.1.3.1 d): „Beförderungen, die von den für Notfallmaßnahmen zuständigen Behörden oder unter deren Überwachung durchgeführt werden, soweit diese im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere
- Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, die Unfall- oder Pannenfahrzeuge mit gefährlichen Gütern befördern, oder
- Beförderungen, die durchgeführt werden, um die bei einem Zwischenfall oder Unfall betroffenen gefährlichen Güter einzudämmen, aufzunehmen und zum nächstgelegenen geeigneten sicheren Ort zu verbringen“.
Im Besonderen wird in der Sondervorschrift (SV) 667 b) Absatz (i) des ADR festgehalten, dass der Transport ohne Einschränkung bleibt, „wenn die Beschädigung oder der Defekt keinen maßgeblichen Einfluss auf die Sicherheit der Zelle oder Batterie hat“.
Der neue Leitfaden sieht für das verunfallte Fahrzeuge mit einem möglichen Batterieschaden eine Quarantänefläche vor. Bedeutet: Das Fahrzeug sollte mit Abstand zu anderen Fahrzeugen abgestellt und überwacht werden. In der Regel ist nach wenigen Tagen ohne auffällige Temperaturen keine besondere Verwahrung mehr notwendig.
Werkstatt-Know-how
Um ein Elektrofahrzeug in einer Werkstatt zu reparieren, müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult sein. Die DGUV 209-093 unterscheidet folgende Qualifizierungsstufen:
S: Sensibilisierte Person: Bedienung von Fahrzeugen, wie Wechseln von Scheibenwischblättern, Auffüllen von Wischwasser …
1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP): Allgemeine Arbeiten wie Karosseriearbeiten, Radwechsel …
2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand; Instandsetzen, Auswechseln, Prüfen …
3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten; Fehlersuche und Tausch von Bauteilen unter Spannung
Ausnahmesituation Ladestation
Kommt es während des Ladevorgangs zu einer Beschädigung eines E-Fahrzeugs an einer Ladesäule, dann sollten weder der Fahrer noch das Abschlepppersonal die Steckverbindung selbst trennen. Stattdessen sollte die Trennung die verständigte Feuerwehr übernehmen. Das Abschleppunternehmen kann erst tätig werden, wenn das Fahrzeug vom Ladepunkt getrennt ist.
Fazit
E-Autos sind laut bisherigen Erfahrungen genauso sicher wie konventionell angetriebene Fahrzeuge, sie lassen sich auch bei Unfällen sicher handhaben und abtransportieren. Im Falle eines beschädigten Energiespeichers muss sichergestellt sein, dass die Zuständigkeiten klar geregelt sind und die Einsatzkräfte und Werkstattmitarbeiter über die geeigneten Qualifikationen verfügen.
Thomas Maier
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