Lithiumbatterien

26.07.2019 Meldung

BDE: E-Scooter verschärfen Entsorgungsprobleme mit Lithiumbatterien

Im Hinblick auf die Zulassung von Elektrorollern erhebt der Entsorgerverband vier Forderungen für einen sachgerechten Umgang mit Lithiumbatterien
E-Scooter Elektroroller 1200

Mit der Zulassung von E-Scootern wird die Zahl der zu entsorgenden Lithiumbatterien weiter steigen.

©Foto: Andriy/AdobeStock

Nach Ansicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft steuert Deutschland bei elektrisch betriebenen Tretrollern und E-Scootern auf ein massives und gefährliches Entsorgungsproblem zu. „Die Politik denkt zu kurz, wenn sie die Zulassung von E-Scootern als wichtigen Schritt in der Mobilitätsentwicklung betrachtet, jedoch das Entsorgungsproblem der zumeist in Sharingsystemen zum Einsatz kommenden Scooter gänzlich außer Acht lässt. Gerade Lithiumakkus können im Wortsinne nämlich brandgefährlich werden“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag. „Außerdem sehen wir seit etwa zwei Jahren einen allgemeinen Zuwachs an Elektrogeräten mit Lithiumakkus auf dem deutschen Markt. In unserer Branche kommt eine solche Zunahme mit Verzögerung an, wenn nämlich nach der Nutzung der Produkte ihre Entsorgung ansteht“, so Kurth weiter.

Nicht zuletzt zur Vorbeugung der Brandgefahr drängt der BDE auf einen sachgerechten Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkumulatoren und erhebt dazu vier Forderungen:

  1. Der BDE fordert eine bessere Kennzeichnung der betreffenden Geräte, die auch das Gefahrenpotenzial deutlicher machen. Kurth: „Eine durchgestrichene Mülltonne auf einem Gerät mit einem verbauten Akku ist nicht aussagekräftig genug. Die Hersteller müssen hier wesentlich deutlicher in der Kennzeichnung werden. Eine Farbskala kann hier helfen, das Gefahrenpotenzial eines Gegenstandes präziser zu beschreiben und die Entsorgung des Geräts richtig zu handhaben. Eine gute Kennzeichnung gehört mit zur Produktverantwortung der Hersteller.“
  2. Der Verband setzt auf eine intensivere Aufklärung der Verbraucher. Kurth: „Der Kunde muss seinen Beitrag zur Entsorgung leisten, indem er die Materialien richtig trennt. Diese Informationen müssen für den Verbraucher leicht zugänglich und in der Formulierung klar sein. Der Verbraucher muss wissen, wo seine Verantwortung bei der Entsorgung des Gerätes oder der Batterie ist.“
  3. Aus Sicht des BDE sind die Kommunen gefordert, für einen konsequenten Vollzug der bestehenden Regelungen zu sorgen. Kurth: „Es ist die Aufgabe der Kommunen zu kontrollieren, dass bei der Abgabe der Geräte im Handel oder auf den Recyclinghöfen die Akkus ausgebaut werden, soweit dies möglich ist. Die Kommunen sind hier in der Pflicht, für die Einhaltung der Regelungen des Elektrogerätegesetzes zu sorgen“.
  4. Zudem kann die Einführung eines Batteriepfandes die Sammlungsbereitschaft von Batterien steigern. Kurth: „Batterien und Akkus sind auch deshalb werthaltig, weil sie aus Materialien bestehen, die nach ihrer Aufbereitung wiederverwendet werden können. Mit Hilfe eines Batteriepfandes können wir die Bereitschaft der Verbraucher zur Rückgabe steigern und zudem die Materialien besser im Kreislauf halten. Die Höhe des Pfandes sollte von der Größe der Batterie abhängen. Ein Pfand von 25 Euro für den mehr als 500 Gramm schweren Akku eines E-Bikes halte ich für denkbar.“

Waren im Jahr 2009 laut Mitteilung des Verbands nicht einmal 3000 Tonnen Lithium-Akkus im Umlauf, stieg die Menge im Jahr 2017 auf mehr als 10.000 Tonnen. Insgesamt seien im Jahr 2017 50.643 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht worden. (gg/gh)

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