Neue Batterieverordnung angenommen
Am 13. Juni 2023 hat das Europäische Parlament (EU) über eine EU-Batterieverordnung (EU-BattV) abgestimmt und in erster Lesung angenommen (legislative Entschließung vom 14. Juni 2023, siehe PDF). Die noch zu erfolgende Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten ist Formsache, die Verkündung im Amtsblatt (ABl) der europäischen Union der EU steht damit kurz bevor.
Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien (EU-BattV) ersetzt die Richtlinie EU-BattRL und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Das heißt, sie ist sechs Monate plus 20 Tage nach ihrer Verkündung im ABl EU anzuwenden. Deutschland muss seine Gesetzgebung (BattG) entsprechend anpassen.
Mit der Neufassung soll es nun Regelungen für die ökologischen Anforderungen entlang des gesamten Lebenszyklus von Batterien geben. Zu den wichtigsten Neuerungen der Verordnung zählen eine deutlich erhöhte Transparenz und weitere Vorgaben für die Produktion von Batterien aus Elektroautos, sogenannte LMT-Batterien (Batterien für leichte Verkehrsmittel). Des Weiteren soll die Entnehmbarkeit von Gerätebatterien aus Elektrogeräten durch Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Verordnung verbessert sowie die erweiterte Herstellerverantwortung von Unternehmen im Hinblick auf Sorgfalt, Transparenz und den Einsatz von Recyclingmaterialien ausgeweitet werden. (gg/dsb)
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