Experten aus Behörden und Wirtschaft zeigten mit ihren Vorträgen auf der 16. Fachkonferenz Lithiumbatterien in Göttingen Ende Januar viele unterschiedliche Aspekte zur Herstellung, Beförderung und Entsorgung von Lithiumbatterien auf. An jedem der von der Redaktion fokus GEFAHR/GUT organisierten vier Tage stand jeweils ein Thema im Mittelpunkt: Rücknahme & Recycling, Logistik & Lagerung, Brandschutz & Gefahrenabwehr sowie Genehmigungsverfahren & Anlagensicherheit. Teilnehmer aus unterschiedlichsten Branchen nutzten die Gelegenheit, sich zu vernetzen – Versicherer, Logistikdienstleister, Berater, Anbieter von Verpackungs-, Lagerungs- und Gefahrenabwehrlösungen traten in regen Austausch. Die breite Palette an Ausstellern stieß auf großes Interesse bei den Teilnehmern.
Die Redaktion fokus GEFAHR/GUT organisierte diese Veranstaltung zum 16. Mal. Ein ausführlicher Bericht dazu wird mit der Märzausgabe des Magazins GEFAHR/GUT veröffentlicht.
Eine wichtige Erkenntnis aus diesen Tagen war, dass etliche Behörden Lithiumbatterien in allen Stadien als gefährlichen Stoff behandeln. Diese Einschätzung rührt von einer Unsicherheit gegenüber einem Erzeugnis, das massenhaft auf den globalen Markt kommt und in bestimmten Stadien in vergleichsweise seltenen Fällen thermisch durchgeht. Die Folge davon ist, dass nach einem allgemeinen Besorgnisgrundsatz die Wassergefährdungsklasse 3 auch bei geprüften Lithiumbatterien für regionale Umweltbehörden ins Spiel kommt. Darüber hinaus werden weitreichende Erwartungen an Löschwasserrückhalteeinrichtungen bei der Lagerung gestellt, ohne dass bislang eine klare gesetzliche Grundlage vorhanden ist.
Eine weitere Erkenntnis war, dass sich die Reedereien gegenüber den zu erwartenden Transportmengen an neuen wie auch recycelten Batterien im Seeverkehr nicht gut gewappnet sehen. Damit wird der Ruf nach ähnlich restriktiven Anforderungen wie im Luftverkehr laut. So wird unter anderem eine State of Charge von 30 Prozent diskutiert. Fakt ist heute schon, dass Reedereien und Seehäfen zusätzliche Bedingungen unter anderem an die Dokumentation stellen. Dabei gehen sie weit über die gesetzlichen Anforderungen des Regelwerks IMDG-Code hinaus.
Der Bedarf an akuter Klärung für die Beförderung von Lithiumbatterien im Seeverkehr ist so groß, dass die Redaktion fokus GEFAHR/GUT am 27. Juni 2023 einen zusätzlichen Konferenztag in Hamburg veranstalten wird.
Der Termin für die 17. Fachkonferenz Lithiumbatterien steht auch schon fest: Die Veranstaltungsreihe mit einzeln buchbaren Tagen findet vom 22. bis 25. Januar 2024 statt, zusammen mit verschiedenen vertiefenden Praxisseminaren. (gg/dsb)
Am 23. Januar 2023 fiel der Startschuss für die 16. Fachkonferenz Lithiumbatterien.
Am 2. Tag stand das Thema Brandschutz im Mittelpunkt. Andreas Emge, Kommandant der Feuerwehr Karlstein/Main, erzählt, wie häufig er in seinem Arbeitsalltag mit Bränden von Lithium-Ionen-Batterien/-Akkus in Berührung kommt.
Die Redaktion zählte insgesamt rund 250 Teilnehmer. Dabei waren nicht alle Besucher an allen vier Tagen anwesend. Denn die Veranstaltungstage sind auch einzeln buchbar.
Am Montagabend konnten die Besucher der Konferenz an einer Stadtführung durch Göttingen teilnehmen. In Göttingen wurde 1737 eine der ersten Universitäten Deutschlands gegründet. Auch heute noch ist die Studentenstadt stark vom Bildungs-und Forschungsbetrieb beeinflusst.
Am Abend des 2. Tages fanden sich Aussteller und Teilnehmer beim Abendessen im Restaurant "Auswärts" zusammen. Kilian Recknagel, Pianist und Sänger aus Göttingen, hatte zwar mit der ungünstigen Akustik des Raumes zu kämpfen, sorgte aber dennoch für ausgelassene Stimmung.
Bei einminütigen Vorstellungsrunden am 2. und 3. Konferenztag hatten die Aussteller die Möglichkeit ihren Stand und ihre neuesten Produkte vorzustellen.
Die Firma Zarges mit Stammsitz in Weilheim, Oberbayern, präsentierte ihre Behälter für die sichere Aufbewahrung und den Transport von defekten oder beschädigten Lithiumbatterien.
Michael Winter (li.) und Thomas Hauertmann (re.): Sie vertraten die Craemer Gruppe, ein internationaltätiges Unternehmen aus dem ostwestfälischen Herzebrock-Clarholz.
Der Stand von Cemo und Protecto auf der Fachkonferenz: Die Firma Protecto ist auf Gefahrstofflagerung spezialisiert. Sie gehört zur Cemo Gruppe mit Sitz in Weinstadt bei Stuttgart.
Peter Duschek, Geschäftsleiter der Hamburger Firma Umco, bekommt seine Teilnahmebestätigung für den 1. Konferenztag von Moderatorin Daniela Schulte-Brader überreicht.
Dolav präsentierte ihre Lösung für den Transport kritisch-beschädigter Lithiumbatterien: Das patentierte Material AkkuGrain soll erst bei Hitzeentwicklung reagieren und eine Explosion verhindern.
Stefan Jung (li.) und Jörn-Bo Hein (re.) von Jutec: Die in Oldenburg-Etzhorn ansässige Firma bietet unter anderem Wandschränke mit Brandbegrenzungsdecken an.
Auch die Firma Nefab war als Aussteller auf der Fachkonferenz vertreten. Sie gewannen 2022 den Deutschen Verpackungspreis für die faserbasierte Verpackungslösung von Lithium-Ionen-Batterien.
Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.
Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur Reparatur oder Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse
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Lithiumbatterien sind wegen ihrer hohen Energiedichte bei relativ geringem Gewicht, ihrer Unempfindlichkeit gegenüber dem sogenannten Memory-Effekt und der geringen Selbstentladung derzeit erste Wahl als Energiespeicher für mobile Geräte. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Akkus sowie zwischen Zellen und Batterien (eine Anordnung mehrerer Zellen, die hinter- oder nebeneinander geschaltet bzw. verbunden sind).
Die Gefahr bei Lithiumbatterien liegt darin, dass bei einem Defekt oder Kurzschluss hohe Lade- und Entladeströme entstehen können. Das kann zu einer unzulässigen Erhitzung bis hin zum Brand führen. Wegen der entstehenden Hitze können die Akkus sogar explodieren. Auch sind Brände nicht immer einfach zu löschen, da in der Batterie durch chemische Reaktion ein leicht entzündbares organisches Gas entsteht. Deshalb sind Lithiumbatterien bereits seit 1993 als Gefahrgut eingestuft.
In den Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger finden sich Lithiumbatterien in den folgenden sechs Eintragungen:
UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
Darüber hinaus gibt es die UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug sowie die UN 3171 Batteriebetriebenes Gerät. Beide Eintragungen gelten jedoch nur für Fahrzeuge, die mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden, nicht aber für Geräte, die mit Lithium-Metall/Ionen-Batterien betrieben werden.
Alle vorgenannten Arten der Lithium-Energie-Träger fallen in den Gefahrgutvorschriften in die Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“, ADR Klassifizierungscode M4 = Lithium-Batterien.
Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.
Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur Reparatur oder Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse
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Lithiumbatterien sind wegen ihrer hohen Energiedichte bei relativ geringem Gewicht, ihrer Unempfindlichkeit gegenüber dem sogenannten Memory-Effekt und der geringen Selbstentladung derzeit erste Wahl als Energiespeicher für mobile Geräte. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Akkus sowie zwischen Zellen und Batterien (eine Anordnung mehrerer Zellen, die hinter- oder nebeneinander geschaltet bzw. verbunden sind).
Die Gefahr bei Lithiumbatterien liegt darin, dass bei einem Defekt oder Kurzschluss hohe Lade- und Entladeströme entstehen können. Das kann zu einer unzulässigen Erhitzung bis hin zum Brand führen. Wegen der entstehenden Hitze können die Akkus sogar explodieren. Auch sind Brände nicht immer einfach zu löschen, da in der Batterie durch chemische Reaktion ein leicht entzündbares organisches Gas entsteht. Deshalb sind Lithiumbatterien bereits seit 1993 als Gefahrgut eingestuft.
In den Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger finden sich Lithiumbatterien in den folgenden sechs Eintragungen:
UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
Darüber hinaus gibt es die UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug sowie die UN 3171 Batteriebetriebenes Gerät. Beide Eintragungen gelten jedoch nur für Fahrzeuge, die mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden, nicht aber für Geräte, die mit Lithium-Metall/Ionen-Batterien betrieben werden.
Alle vorgenannten Arten der Lithium-Energie-Träger fallen in den Gefahrgutvorschriften in die Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“, ADR Klassifizierungscode M4 = Lithium-Batterien.
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