Lithiumbatterien

07.09.2023 Fachbeitrag

Lithiumbatterien im Seeverkehr: Gewappnet für die Zukunft?

Auf der Tagung „Lithiumbatterien im Seeverkehr“ diskutierten Teilnehmer und Referenten über komplizierte Vorschriften und die Herausforderungen steigender Transportmengen.
Lithiumbatterien im Seeverkehr Hamburg 2023 1200

Jan-Hendrick van Laak lässt für das Unternehmen Hapag Lloyd vor allem am Anfang Container inspizieren, bis eine Vertrauensbasis zwischen den Partnern etabliert sei.

©Foto: Sylvia Pompe | TECVIA GmbH

„Wir erwarten, dass das Second-Life-Geschäft massiv steigen wird. Es wird eine große Herausforderung sein, dieses Volumen abzuarbeiten.“ Mit dieser Mahnung von Jan-Hendrick van Laak begann am 27. Juni 2023 die Veranstaltung „Lithiumbatterien im Seeverkehr“ im Hotel Hafen Hamburg, organisiert von der ­Redaktion fokus GEFAHR/GUT.

Der Gefahrgut-Verantwortliche bei dem Transport- und Logistikunternehmen Hapag Lloyd schilderte in seinem Vortrag, dass nicht nur der Transport von neuen Lithiumbatterien enorm steige, sondern auch zunehmend gebrauchte und zu entsorgende Batterien und Akkus transportiert werden. Dabei müsse weltweit für eine entsprechende Infrastruktur im Recycling gesorgt werden, welche beispielsweise in Südamerika noch kaum vorhanden sei. „Die Verpackungsvorschriften des IMDG-Codes geben verschiedene Optionen auf“, stellte er fest. Es müsse eine vorgelagerte Logistik vorhanden sein und für geeignete Transportkisten sollte gesorgt sein. „Gerade im Hochvoltbereich ist es absolut wichtig, eine richtige Verpackung zu haben,“ führte er weiter aus. Falls es doch zu einem Brand auf einem Schiff komme, müssten die Container zugänglich gelagert sein, um Löscharbeiten nicht zu behindern. Die Reeder seien verpflichtet zu prüfen, ob ihre Ladung sicher für den Transport sei.

Torben Stadtaus, Port Captain der Volkswagenkonzern Logistik, räumte mit dem in seinen Augen „Mythos“ auf, dass von E-Fahrzeugen ein erhöhtes Brandrisiko ausgehe. Aus der Praxis erzählte er: „Die Situationseinschätzung sagt, wir haben keine höhere Gefahr, die durch E-Fahrzeuge ausgelöst wird.“

Allerdings käme es immer wieder vor, dass die Besatzung verunsichert sei. „Sie lesen mehr Zeitung als wissenschaftliche Veröffentlichungen“, folgert er. „Die Wissenschaft muss stärker in die Praxis eingebunden werden, vor allem wenn Regularien entwickelt werden.“

Im Brandfall empfahl er ein zweistufiges Verfahren. Zunächst sollte frühzeitig und zuverlässig erkannt werden, wenn ein Brand sich entwickle. Im Anschluss müsse das bordeigene Löschsystem in weniger als zehn Minuten aktiviert werden. Stadtaus betonte, dass eigentlich alle traditionellen Löschmethoden wirksam seien. So hätte die Volkswagen-Konzernlogistik CO2-Löschanlagen erfolgreich getestet, die Wirksamkeit von Sprinklersystemen sei durch das internationale Forschungsprojekt Lashfire bestätigt worden. Aber auch Schaumlöschanlagen ebenso wie die manuelle Brandbekämpfung hätten ihre Berechtigung. 

Die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis der Umsetzung von Vorschriften erläuterte Volker Utzenrath. „Die Regelsetzer, wie Verwaltung und Juristen, haben immer weniger Praxiserfahrung“, erklärte der Geschäftsführer der Consulting Firma Exag. Es gebe immer mehr Ausnahmen und Sondervorschriften, sodass der Transport sich immer komplizierter gestalte. Manche Formulierungen in Verpackungsanweisungen seien reine Auslegungssache. „Die Sondervorschrift SV 188 ist dafür der Klassiker“, sagte er.

Beförderer, die für den Transport kleiner Batterien den IMDG-Code prüften und merkten, dass sie nicht den Vorschriften unterlägen, würden häufig das Problem als gelöst betrachten, obwohl Regeln zu beachten seien und Reedereien zusätzliche Anforderungen stellten.

Peter T. Schmidt von Kühne + Nagel meinte, dass klarer definiert sein müsste, ab wann Lithiumbatterien als Gefahrgut gekennzeichnet werden sollten. Gefahrgutverantwortliche der Speditionen hätten bei der Sondervorschrift SV 188 für kleine Batterien einen Prüfauftrag, vor allem wenn der Versender die Ware nicht kennzeichne. „Das heißt für uns als Logistiker, dass wir gebetsmühlenartig erklären müssen, dass es doch zwei, drei Regeln gibt“, sagte er. Um den Versand von Lithiumbatterien zukünftig besser zu regeln, müssten weltweit viel mehr Schulungen durchgeführt werden. „[Die Versender] müssen ein Bewusstsein dafür entwickeln“, schlussfolgerte er. Sein Vorschlag: Die „kleinen“ Batterien als begrenzte Mengen zu verschicken. Denn diese Versandart sei bereits aus dem Gefahrguttransport bekannt.

Sylvia Pompe



Mehr zum Thema

Die jährlich aktualisierte Broschüre „Lithium Batteries Special“ bietet umfassende Informationen zu Vorschriften und Anbietern für Produktion, Logistik, Lagerung, Rücknahme, Entsorgung und Brandschutz.

Der „Digital Multi Modal Guide“ soll Sie unterstützen, sich in den Vorschriften zu allen Formen der Beförderung und Lagerung von Lithiumbatterien zurechtzufinden. Der englischsprachige Leitfaden bietet einen vollständigen Überblick über alle Transportvorschriften und Lagerungsempfehlungen. Er enthält auch alle Einschränkungen, die Fluggesellschaften für den Lufttransport von Li-Batterien auferlegen. www.gg-log.de


Save the Date

Die 17. Fachkonferenz Lithiumbatterien findet vom 22. bis 25. Januar 2024 in Göttingen statt. Sie beleuchtet alle Aspekte der Lithiumbatterie-Logistik – von der „Geburt“ bis zum Ende, inklusive Brandschutz. Praxisseminare begleiten die Konferenz, Abendveranstaltungen vertiefen den Austausch. Die Veranstaltungstage sind einzeln buchbar. www.fokus-gefahrgut.de/libatkonferenz2024

Drucken Empfehlen
Kommentare -
Diskutieren Sie mit
Kommentar schreiben
PROMOTION-BOX

Mehr Sicherheit für Lithium-Ionen-Akkus

Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.

Jetzt informieren!