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Schwerpunkt des Monats September 2023

Verpackungen

Klasse 7 radioaktiv Kennzeichnung Gefahrzettel Karton 1200

© Foto: Mario Gaede

Wenn es darum geht, radioaktive Stoffe zu transportieren, denken geschulte Gefahrgutbeauftragte sofort an komplizierte Vorschriften. In der Ausbildung ist die Klasse 7 eher unbeliebt und die meisten unter ihnen kommen damit in der Praxis nicht in Berührung.

Die Vorschriften für eine geeignete Transportverpackung für Stoffe der Klasse 7 basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA. In Deutschland wacht die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM über die rechtmäßige Umsetzung der daraus resultierenden Regelungen. Ihre Gefahrgutregeln BAM-GGR sollen Entwicklern, Herstellern und Nutzern von Verpackungen helfen, diese umzusetzen.

Im besten Fall können Gefahrgutbeauftragte eine Freistellung für den Transport nutzen. Denn bei freigestellten Versandstücken der Gefahrgutklasse 7 müssen sie für den Transport lediglich die Gefahrgutvorschriften berücksichtigen. Weltweit haben sich nur wenige Spediteure darauf spezialisiert, radioaktive Stoffe zu transportieren.

Allgemein ist es wichtig, die geeignete Verpackung zu wählen, um Zwischenfälle zu vermeiden. Gefahrgutkontrolleure auf der Straße müssen unter anderem prüfen, ob Versandstücke korrekt gekennzeichnet wurden und ob Beschädigungen zu erkennen sind. Das Problem hierbei ist, dass kein Leitfaden im Landverkehr vorliegt, der die Kriterien zur Beurteilung beschädigter Versandstücke festlegt.

Sylvia Pompe, Content-Managerin, fokus GEFAHR/GUT

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