Abfall-Lithiumbatterien werden gefährlicher Abfall
Die europäische Kommission hat eine Änderung des Abfallverzeichnisses bezüglich Lithiumbatterien bekannt gegeben.
©Foto: markobe | AdobeStockDie europäische Kommission hat am 5. März 2025 eine Aktualisierung des Abfallverzeichnisses beschlossen. Der Beschluss vom 03.05.2000 (2000/532/EG, ABl. EU Reihe L Nr. 226) i.d.F. Beschluss 2014/955/EU vom 18.12.2014 (ABl. EU Reihe L Nr. 370) wurde mit Beschluss 2025/934 vom 05.03.2025 (ABl. EU Reihe L vom 20.05.2025) geändert und am 20. Mai 2025 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Hintergrund der Änderung ist die Entwicklung neuer Zusammensetzungen bezüglich Lithium-, Natrium - und Nickelbatterien in den letzten Jahren, wodurch sich die Herstellungs- und Recyclingverfahren verändert haben. Diese Entwicklungen sollen auch im Abfallverzeichnis Berücksichtigung finden.
Zu den neuen Einträgen gehören Lithium-Altbatterien mit den Schlüsseln (je nach Herkunft) 160607* bzw. 200143* = gefährlicher Abfall. Damit wird eine lange Diskussion beendet. Bis der Beschluss in Deutschland wirksam wird, muss zuerst noch die Abfallverzeichnisverordnung geändert werden. Dafür ist Zeit bis zum 08.11.2026. Hier geht es zum Beschluss der EU-Kommission. (gg/tm)
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