UPDATE zum 1. Amendment des UN-Handbuchs der Prüfungen und Kriterien
Änderungen gibt es unter anderem bei der Beförderung von Explosivstoffen, einschließlich der Anpassung an das überarbeitete Kapitel 2.1 des GHS.
©Foto: Ingrid RottenkolberDas erste Amendment der siebten überarbeiteten Fassung des UN-Handbuchs der Prüfungen und Kriterien (UN-Manual of Test and Criteria) steht nun in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache zur Verfügung. Vor allem das Kapitel 28 wurde überarbeitet, wobei unter anderem folgende Punkte geändert wurden:
- Beförderung von Explosivstoffen, einschließlich der Anpassung an das überarbeitete Kapitel 2.1 des GHS.
- Einstufung von selbstzersetzlichen Stoffen und polymerisierenden Stoffen; und
- Bewertung der thermischen Stabilität von Proben und Bewertung der Temperaturkontrolle bei der Beförderung von selbstzersetzlichen Stoffen und organischen Peroxiden.
Das Handbuch enthält Kriterien, Prüfmethoden und Verfahren für die Einstufung von Gefahrgütern nach den Bestimmungen der UN Model Regulations sowie von Chemikalien mit physikalischen Gefahren nach dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). Es ergänzt damit auch nationale oder internationale Vorschriften, die aus den Mustervorschriften oder dem GHS abgeleitet sind.
Anpassungen ergeben sich auch beim UN-38.3-Test von Lithiumbatterien. Darauf weist der Lithium-Battery-Service in seinem Newsletter vom 1. Dezember hin. Wörtlich heißt es dort:
"Batterien ohne Überladeschutz bzw. ohne T.7 Test dürfen verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nur in einer Ausrüstung, einer anderen Batterie oder, das ist neu, in einem Fahrzeug eingebaut werden, die/das diesen Überladeschutz sicherstellt. Die Verwendung von Ladesystemen ohne Überladeschutz muss durch ein physikalisches System oder Prozesskontrolle verhindert werden (UPDATE vom 02.12.).
Bei der Prüfungszusammenfassung (Test Summary) muss am Ende nur noch der Name und Titel der verantwortlichen Person angegeben werden, ein Unterschrift ist dann nicht mehr erforderlich.
WICHTIG: Diese Änderungen treten erst dann in Kraft, wenn der Bezug in den rechtsverbindlichen Regelwerken (ADR, RID, ADN, IMDG-Code, ICAO_TI) aktualisiert wird und dann auf die 7. Ausgabe, Amendment 1 verweist. Nach Auskunft des BMVI wird das Amendment 1 erst mit den Änderungen 2023 in Kraft gesetzt. Mit der multilateralen Vereinbarung M335 darf die Regelung aber zumindest im Straßentransport schon vorab angewendet werden (UPDATE vom 02.12.). Insbesondere darf in den Prüfungszusammenfassungen daher noch nicht auf das erste Amendment verwiesen werden." (gg/gh)
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