Lufthansa ändert Bedingungen zur Beförderung von Lithiumbatterien
Checker bei Lufthansa Cargo werden künftig noch strenger die Beförderungen von Lithiumbatterien kontrollieren. Nur wenige Versandarten mit den Energiespeichern dürfen noch im Passagierflugzeug mitgenommen werden
©Foto: picture alliance CHROMORANGE / Robert GeismarMit Wirkung zum 31. August 2015 verschärft die Lufthansa Cargo erneut ihre Bedingungen zur Beförderung von Sendungen mit Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien.
Hintergrund der neuen Regelungen, die über die internationalen Vorschriften hinausgehen: Gemäß der Empfehlung seitens IATA für alle Fluggesellschaften hat Lufthansa Cargo in Zusammenarbeit mit dem Flight Safety Board des Lufthansa Konzerns eine Risikobewertung der Beförderung von Lithiumbatterien durchgeführt und sich daraufhin für einige Transportverbote entschieden.
Die Einschränkungen gelten für alle Buchungen ab dem 31. August 2015. Sendungen, die vor diesem Datum gebucht werden, können noch bei bis zum 30. September angeliefert werden. Ab dem 1. Oktober 2015 nimmt Lufthansa Cargo nur noch Sendungen an, die in Einklang mit den neuen Vorschriften gebucht und angeliefert werden.
Übersicht über die Einschränkungen für Lithiumbatterien:
1) Annahme und Beförderungsverbot freigestellter Lithiumbatterien ohne Ausrüstung
(Teil II von PI 965 und PI 968)
Folgende genannten Lithiumbatterien werden künftig nicht mehr für den Transport an Bord von Passagier- oder Frachtflugzeugen des Lufthansa Konzerns angenommen:
• UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
gemäß Teil II von PI 965 Teil II (ELI)
• UN 3090 Lithium-Metall-Batterien
gemäß Teil II von PI 968 Teil II (ELM)
Folgende Batterien wird Lufthansa Cargo auch in Zukunft an Bord von Passagier- und Frachtflugzeugen transportieren:
• UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen
gemäß Teil II von PI 966 und PI 967 (ELI)
• UN 3091 Lithium-Metall-Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen
gemäß Teil II von PI 969 und PI 970 (ELM)
2) Verbot nicht freigestellter Lithiumbatterien an Bord von Passagierflugzeugen
(Abschnitte I/IA/IB von PI 965 – PI 970)
Lufthansa Cargo wird künftig keine als volles Gefahrgut klassifizierten Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien für den Luftfrachttransport an Bord von Passagierflugzeugen des Lufthansa Konzerns mehr annehmen. Das Verbot gilt für Lithiumbatterien ohne Ausrüstung, mit Ausrüstungen verpackte Lithiumbatterien und Lithiumbatterien in Ausrüstungen.
Als volles Gefahrgut klassifizierte Lithiumbatterien werden auch in Zukunft für die Beförderung in Frachtflugzeugen und im Rahmen von Road Feeder Services angenommen.
Sendungen, die folgende Lithiumbatterien enthalten, müssen immer als „Cargo Aircraft Only“ gebucht, angeliefert und deklariert werden; Packstücke sind mit dem CAO-Label zu kennzeichnen. Diese Einschränkung gilt auch für Packstücke mit zulässiger Nettomenge für den Transport an Bord von Passagierflugzeugen gemäß IATA-Gefahrgutvorschriften.
• UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
gemäß den Abschnitten IA und IB von PI 965 (RLI)
• UN 3090 Lithium-Metall-Batterien
gemäß den Abschnitten IA und IB von PI 968 (RLM)
bereits beschränkt auf „Cargo Aircraft Only“ gemäß IATA-Gefahrgutvorschriften
• UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen
gemäß Teil I von PI 966 und PI 967 (RLI)
• UN 3091 Lithium-Metall-Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen
gemäß Teil I von PI 969 und PI 970 (RLM)
Übersicht aller Änderungen (Link nicht mehr aktiv) (gg/dsb)
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