IATA: Kein „Smart Luggage“ als Fluggepäck
Immer öfter zu finden: Gepäckstücke mit Funktionen, die durch Lithiumbatterien betrieben werden.
©Foto: AP Photos/Picture AllianceSeit dem 15. Januar dürfen Gepäckstücke mit Lithiumbatterien, die nicht entfernt werden können, nicht mehr als Fluggepäck aufgegeben werden. Darauf weist die internationale Luftverkehrsvereinigung IATA auf ihrer Homepage hin.
Als „Smart Baggage“ oder „Smart Luggage“ zählen beispielsweise Gepäckstücke, die mit Hilfe von Lithiumbatterien und Elektromotor als Transportgerät für Passagiere dienen, eine Power Bank zum Laden von Elektrogeräten besitzen, mit GPS, elektronischen Tags oder Schlössern ausgerüstet sind oder andere Elektrogeräte eingebaut haben, die mit Lithiumbatterien betrieben werden.
Die IATA hat eine kurze Übersicht mit weiteren Informationen zu smarten Gepäckstücken zusammengestellt. (gg/gh)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit