Batterien

03.07.2020 Meldung

Bundesrat verabschiedet 1. BattG-ÄndG

Mit der Änderung des Batteriegesetzes kommen auch Informationspflichten auf die Hersteller von Lithiumbatterien zu
Lithiumbatterie klein AA 1200

Die Hersteller werden verpflichtet, die Endnutzer über die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe zu informieren.

©Foto: Picture Alliance/Image Broker/Jochen Tack

Der Bundesrat hat am 03.07.2020 den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes (1. BattG-ÄndG) mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. Eine Lithiumbatterien betreffende Neuerung ist, dass die Hersteller verpflichtet werden, die Endnutzer über die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere über die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien, zu informieren (§ 18 (2) Nr. 4). Die Batterie-Richtlinie der EU sieht das nicht vor; es handelt sich also um einen deutschen Alleingang.

Begründet wird das wie folgt: „Vor dem Hintergrund der mit lithiumhaltigen Altbatterien verbundenen Gefahren haben die Hersteller über die möglichen Auswirkungen auch von Lithium in Batterien zu informieren. Dies umfasst dabei eine Information über Risiken sowohl bei der Nutzung als auch bei der Sammlung und Behandlung der lithiumhaltigen Batterien.“ Die Änderungen treten am 01.01.2021 in Kraft.

Norbert Müller

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