UPDATE Zusammengesetzte Lithiumbatterien: Ungarn unterzeichnet M335
Die M335 kann bislang in Frankreich, Deutschland, Belgien und Ungarn angewendet werden.
©Foto: Didier Crasnault/dpa/Picture AllianceDie neue multilaterale Vereinbarung M335 gestattet unter bestimmten Bedingungen die Beförderung zusammengesetzter Lithiumbatterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481, die nicht mit einem Überladungsschutz ausgerüstet sind. Voraussetzung dafür ist:
- die zusammengesetzte Batterie, die nicht mit einem Überladungsschutz ausgerüstet ist, ist nur für die Verwendung als Bestandteil einer anderen Batterie, einer Ausrüstung oder eines Fahrzeugs vorgesehen, die/das einen solchen Schutz bietet,
- der Überladungsschutz ist auf Batterie-, Ausrüstungs- bzw. Fahrzeugebene überprüft und
- die Verwendung von Ladesystemen ohne Überladungsschutz wird durch ein physikalisches System oder Prozesskontrollen verhindert.
Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2022. UPDATE: Nach Frankreich, Deutschland und Belgien hat sie nun auch Ungarn unterzeichnet. (gg/gh)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit