Acetylenflaschen: Ungarn zeichnet M359
Nach San Marino hat nun auch Ungarn die multilaterale Sondervereinbarung M359 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Nicht-UN-Acetylenflaschen notifiziert. für mehr bitte anmelden
Nach San Marino hat nun auch Ungarn die multilaterale Sondervereinbarung M359 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Nicht-UN-Acetylenflaschen notifiziert. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen die Beförderung zusammengesetzter Lithiumbatterien ohne Überladungsschutz. für mehr bitte anmelden
Die neuen multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert unter bestimmten Bedingungen im Schienenverkehr die Beförderung von Abfällen, die gefährliche Güter enthalten für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, unter vereinfachten Bedingungen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen den Schienentransport von Druckgefäßen, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden