Transport radioaktiver Stoffe: Ungarn und Norwegen unterzeichnen M332
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, unter vereinfachten Bedingungen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen den Schienentransport von Druckgefäßen, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb-Schulungsbescheinigungen für den Schienenverkehr bis zum 28. Februar 2021. für mehr bitte anmelden
Die neue multilaterale Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb- und Fahrerschulungen bis Ende Februar 2021 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Beim vorschriftsgemäßen Transport radioaktiver Stoffe nach Ungarn sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen für mehr bitte anmelden
Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert den Transport von umweltgefährdenden Stoffen in kleinen Behältern für mehr bitte anmelden
