Lithiumbatterien

25.02.2016 Meldung

UPDATE IATA: Weitere Beschränkungen für Lithiumbatterien

Höchstens 30 Prozent Ladezustand und Cargo Aircraft Only: Die Vereinigung der Fluggesellschaften schränkt die Beförderung von Lithiumbatterien ab dem 1. April 2016 weiter ein
Flugzeug Warnbaken 1200

Ab dem 1. April 2016 gelten weitere Beschränkungen für Lithiumbatterien.

©Foto: Picture Alliance/Hauke-Christian Dittrich

Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien (UN 3480, PI 965) dürfen ab dem 1. April 2016 nur noch dann per Luftfracht befördert werden, wenn sie höchstens zu 30 Prozent ihrer Gesamtkapazität geladen sind. Dies hat nun die internationale Luftfrachtvereinigung IATA bekannt gegeben. Sie folgt damit einer Empfehlung des 25. Treffens des Dangerous Goods Panel DGP der Luftfahrtorganisation ICAO Ende Oktober (siehe Meldung vom 10.11.).

Zudem werden Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480, PI 965, Section II) und Lithium-Metall-Batterien (UN 3090, PI 968, Section II) beschränkt auf nicht mehr als ein Packstück pro Sendung.

Darüber hinaus dürfen Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480, PI 965, Section IA, IB und II) nur per Frachtflieger befördert werden. Die Packstücke müssen zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Kennzeichen das Label „Cargo Aircraft Only“ tragen.

UPDATE: Auch Packstücke mit Lithium-Metall-Batterien (UN 3090, PI 968, Section II) müssen mit dem Label „Cargo Aircraft Only“ versehen sein. (gg/gh)

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