RID-Vereinbarungen

03.06.2016 Meldung

UPDATE: Frankreich zeichnet RID 2/2015

Die multilaterale Vereinbarung für den Transport beschädigter Lithium-Batterien gemäß Sondervorschrift 376 auf der Schiene wurde nun im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Güterzug Schiene Frankreich 1200

Die Vereinbarung erleichtert die Beförderung beschädigter Lithiumbatterien in Deutschland und Frankreich.

©Foto: Pierre Heckler/Picture Alliance/dpa

Frankreich hat Ende April die multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2015 unterzeichnet. Sie erleichtert die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien im Schienenverkehr, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden.

Damit kann die Vereinbarung, die Ende 2015 von Deutschland initiiert worden war, nun in den beiden Unterzeichnerstaaten angewendet werden. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2016.

UPDATE: Das Bundesverkehrsministerium hat die Vereinbarung sowie ihre Anwendbarkeit im Verkehrsblatt Heft 10 vom 31. Mai bekannt gemacht. (gg/gh)

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