Mehr Sicherheit im Schienenverkehr
Digitale Automatische Kupplungen sollen die Sicherheit bei Güterwagen erhöhen. für mehr bitte anmelden
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Viele Unternehmen und Institutionen leisten im Gefahrgutbereich hervorragende Arbeit und sorgen dafür, dass die Sicherheit bei der Beförderung und im Umgang mit gefährlichen Gütern gewährleistet und ständig verbessert wird. Die Redaktion fokus GEFAHR/GUT möchte deshalb vorbildliche Lösungen und effiziente Projekte auszeichnen und sie der Öffentlichkeit als hervorragende Bemühungen um die Sicherheit der Gefahrguttransporte vorstellen. Dies wollen wir durch die Ausschreibung des Innovationspreises GEFAHR/GUT erreichen. mehr
Im Bundesgesetzblatt wurde das Fehlerverzeichnis zur vierundzwanzigsten RID-Änderungsverordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Am 28. Mai 2026 wird der RID-Fachausschuss die Vorschriftenänderungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr beschließen. für mehr bitte anmelden
Deutschland hat die Sondervereinbarung RID 1/2026 initiiert, um einen regulatorischen Übergangs- und Auslegungsbedarf bei der Beförderung moderner Diesel- und paraffinischer Kraftstoffe zu lösen. für mehr bitte anmelden
Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Leitfaden für die Erstellung von Sicherheitsberichten überarbeitet und auf seiner Internetseite bereitgestellt. für mehr bitte anmelden
Ab dem neuen Jahr gelten in Österreich bei der Beförderung von Abfällen neue Regeln zu beachten. für mehr bitte anmelden
Die European Chemical Transport Association hat zusammen mit Verbänden vier neue Leitlinien erarbeitet. für mehr bitte anmelden
Die OTIF hat Berichtigungen von Fehlern in der seit 1. Januar 2025 geltenden Ausgabe des RID bekannt gemacht. für mehr bitte anmelden
Im Schienengüterverkehr stellen die neuen Verbundstoffbremssohlen ein erhöhtes Risiko für Radbrüche dar. Das Schweizer Bundesamt für Verkehr will konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die Sicherheit zu erhöhen. für mehr bitte anmelden
Die 24. Änderungsverordnung setzt alle für die Gefahrgutvorschriften RID 2025 beschlossenen Änderungen rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. für mehr bitte anmelden