Übersichten: Die Spezialisten
Fässer und Kanister gehen auch, verwendet werden meist Kisten für den Versand.
©Foto: SerpacDer erste Prüfpunkt in einer Checkliste, wenn es sowohl um einen regelkonformen als auch einen sicheren Gefahrguttransport gehen soll, lautet immer: Wurde eine geeignete und zulässige Verpackung gemäß der Verpackungsanweisung in Spalte 8 der Tabelle A in Kapitel 3.2 ADR ausgewählt?
Hinter dieser scheinbar schlichten Anforderung steckt ein komplexes Zusammenspiel zwischen dem geschulten Tun eines Materialeinkaufs und dem Zulieferer sowie dem Gefahrgutbeautragten und dem unterwiesenen Verpacker. Da lohnt sich der Blick in die Arbeitshilfen auf gefahrgut-online.de besonders:
- Gefahren beim Verpacken
Auch beim Verpacken kann es zu Zwischenfällen in Verbindung mit den Gefahrgütern kommen. Unsere Übersicht gibt Hinweise zu den Gefahreneigenschaften, die hinter den Gefahrzetteln stecken und mögliche Maßnahmen im Akutfall. - Verpackercheckliste
Auf sechs Seiten sind grundsätzliche Prüfpunkte für alle Klassen, allgemeine Verpackungsvorschriften und Vorschriften beim Zusammenpacken als Checkliste zusammengestellt und mit Fundstellen hinterlegt - Bergungsverpackungen
Die Übersicht zeigt in Kürze, welcher Lieferant welche Typen von Bergungsverpackungen anbietet. - Klinikabfälle
Die in Kliniken und Laboren täglich anfallenden Abfälle müssen gemäß dem Abfallschlüsselverzeichnis (AVV) getrennt gesammelt und zur Entsorgung befördert werden. Infektiöse und Zytostatika-Abfälle (AVV-AS 180103*/ 180108*) müssen für die Sammlung und Entsorgung in Behältern verpackt sein, die bauartgeprüft sind. Der Transport dieser Abfälle ist nach den Gefahrgutvorschriften GGVSEB und RSEB durchzuführen. Körperteile und Organabfälle müssen nicht mehr nach der Gefahrgutverordnung GGVSEB transportiert werden. Trotzdem werden meist BAM-zugelassene Behälter eingesetzt, weil die Beseitigungsanlagen in der Regel nur bauartgeprüfte Behälter annehmen. - Lithiumbatterien
Unsere frisch aktualisierte Übersicht über Anbieter für Verpackungen speziell für Lithiumbatterien – geprüfte Zellen/Batterien, Prototypen, Batterien zur Entsorgung sowie defekte und beschädigte. - 6.2-Stoffe
Gefahrgutbehälter, die als zusammengesetzte Verpackung für den Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe nach UN-Nummer 2814 und 2900, Kategorie A und B mit allen Verkehrsträgern zugelassen sind, haben verschärfte Prüfungsbedingungen, wie z. B. einen Falltest aus neun Meter Höhe, bestanden.
Daniela Schulte-Brader
Eine sehr überschaubare Anbieterübersicht gibt es für 6.2-Stoffe.
©Foto: Alex Breuer
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