LBA gibt Schulungsanforderungen für den Luftverkehr bekannt
Änderungen hat das Luftfahrt-Bundesamt bei der Mindestdauer der Schulungen sowie bei der Qualifikation der Trainer formuliert für mehr bitte anmelden
Änderungen hat das Luftfahrt-Bundesamt bei der Mindestdauer der Schulungen sowie bei der Qualifikation der Trainer formuliert für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt keine Genehmigung für Lithiumbatterien im Luftverkehr mit einem Ladezustand über 30 Prozent für mehr bitte anmelden
Die Air Navigation Commission der internationalen Luftverkehrsorganisation empfiehlt, den Transport von Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen zu verbieten für mehr bitte anmelden
Der Leitfaden für die vorschriftenkonforme Beförderung von Lithiumbatterien entspricht nun der 57. Ausgabe der IATA-DGR für mehr bitte anmelden
Alle am Transport von Fracht und Post im Luftverkehr beteiligten Personen müssen geschult werden. Allerdings je nach Tätigkeit in unterschiedlichem Umfang. für mehr bitte anmelden
Um Gefahrgutschulungen für die Personalkategorien 3 und 6 im Luftverkehr durchführen zu können, muss ein Trainer die Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt bestanden haben für mehr bitte anmelden
Ab 2019 soll eine befähigungsorientierte Schulung im Luftverkehr die bisherigen Personalkategorien ersetzen für mehr bitte anmelden
Die wichtigsten Änderungen im Handbuch IATA-DGR, 57. Ausgabe, die für den Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg ab dem 1. Januar 2016 gelten. für mehr bitte anmelden
Welche batteriebetriebenen Geräte Passagiere im Gepäck mitnehmen dürfen, ist streng geregelt. Dies betrifft auch Servicetechniker und Monteure. für mehr bitte anmelden
Luftdruck, Temperatur und Flugstabilität: Bei der Vorbereitung eines Gefahrguttransports per Flugzeug muss auch auf die richtige Ladungssicherung geachtet werden. für mehr bitte anmelden