Lithiumbatterien im Luftverkehr: LBA veröffentlicht Checklisten
Die Übersichten des Luftfahrt-Bundesamtes listen die gemäß Sonderbestimmung A88 und A99 erforderlichen Angaben auf für mehr bitte anmelden
Die Übersichten des Luftfahrt-Bundesamtes listen die gemäß Sonderbestimmung A88 und A99 erforderlichen Angaben auf für mehr bitte anmelden
Höchstens 30 Prozent Ladezustand und Cargo Aircraft Only: Die Vereinigung der Fluggesellschaften schränkt die Beförderung von Lithiumbatterien ab dem 1. April 2016 weiter ein für mehr bitte anmelden
Lufthansa Cargo verbannt Sendungen mit der UN 3171 auf Frachtflugzeuge für mehr bitte anmelden
Änderungen hat das Luftfahrt-Bundesamt bei der Mindestdauer der Schulungen sowie bei der Qualifikation der Trainer formuliert für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt keine Genehmigung für Lithiumbatterien im Luftverkehr mit einem Ladezustand über 30 Prozent für mehr bitte anmelden
Die Air Navigation Commission der internationalen Luftverkehrsorganisation empfiehlt, den Transport von Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen zu verbieten für mehr bitte anmelden
Der Leitfaden für die vorschriftenkonforme Beförderung von Lithiumbatterien entspricht nun der 57. Ausgabe der IATA-DGR für mehr bitte anmelden
Alle am Transport von Fracht und Post im Luftverkehr beteiligten Personen müssen geschult werden. Allerdings je nach Tätigkeit in unterschiedlichem Umfang. für mehr bitte anmelden
Um Gefahrgutschulungen für die Personalkategorien 3 und 6 im Luftverkehr durchführen zu können, muss ein Trainer die Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt bestanden haben für mehr bitte anmelden
Ab 2019 soll eine befähigungsorientierte Schulung im Luftverkehr die bisherigen Personalkategorien ersetzen für mehr bitte anmelden