Ergänzung der ICAO-T.I.: Lithiumbatterien nur noch in Frachtflugzeugen
Die Luftfahrtorganisation ICAO hat zwei Addenda veröffentlicht, die das Verbot von Lithiumbatterien in Passagierflugzeugen auch in den Technical Instructions aufnehmen mehr
Die Luftfahrtorganisation ICAO hat zwei Addenda veröffentlicht, die das Verbot von Lithiumbatterien in Passagierflugzeugen auch in den Technical Instructions aufnehmen mehr
Die Ergänzung regelt in erster Linie das Verbot von UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagiermaschinen mehr
Die Übersichten des Luftfahrt-Bundesamtes listen die gemäß Sonderbestimmung A88 und A99 erforderlichen Angaben auf mehr
Höchstens 30 Prozent Ladezustand und Cargo Aircraft Only: Die Vereinigung der Fluggesellschaften schränkt die Beförderung von Lithiumbatterien ab dem 1. April 2016 weiter ein mehr
Lufthansa Cargo verbannt Sendungen mit der UN 3171 auf Frachtflugzeuge mehr
Änderungen hat das Luftfahrt-Bundesamt bei der Mindestdauer der Schulungen sowie bei der Qualifikation der Trainer formuliert für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt keine Genehmigung für Lithiumbatterien im Luftverkehr mit einem Ladezustand über 30 Prozent mehr
Die Air Navigation Commission der internationalen Luftverkehrsorganisation empfiehlt, den Transport von Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen zu verbieten mehr
Der Leitfaden für die vorschriftenkonforme Beförderung von Lithiumbatterien entspricht nun der 57. Ausgabe der IATA-DGR mehr
Alle am Transport von Fracht und Post im Luftverkehr beteiligten Personen müssen geschult werden. Allerdings je nach Tätigkeit in unterschiedlichem Umfang. für mehr bitte anmelden