Lithiumbatterien

14.10.2024 Meldung

Kritik an ElektroG-Novelle

Der aktuelle Entwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erntet Kritik. Die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten, die Lithium-Akkus enthalten, sei nicht gelöst und berge nach wie vor eine hohe Brandgefahr.
Anja Siegesmund BDE

Macht sich für ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten stark: BDE-Präsidentin Anja Siegesmund

©Foto: BDE/Marc Vorwerk

Am 9. Oktober 2024 wurde vom Bundeskabinett ein Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verabschiedet. Der vorliegende Entwurf verringert die Brandrisiken durch in Altgeräten verbaute Lithium-Ionen-Akkus nicht effektiv, kritisieren der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) sowie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) in Ihren Mitteilungen.

Das zentrale Problem der Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten werde laut bvse nicht adäquat angegangen. Diese jährlich 60 bis 80 Millionen verkauften Produkte in Deutschland enthalten Lithium-Akkus und würden bei unsachgemäßer Entsorgung eine erhebliche Brandgefahr darstellen. Die Praxis zeige, dass Einweg-E-Zigaretten immer häufiger in falschen Abfallströmen wie der Gelben Tonne, der Blauen Tonne oder dem Restmüll landen.

"Die Einführung technischer Kennzeichnungen für Batterien und Akkus, um deren Entsorgung zu erleichtern, oder ein herstellerfinanzierter Fonds, wie er im Einwegkunststofffondsgesetz geregelt ist, fehlen völlig", kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Der vorliegende Entwurf müsse grundlegend überarbeitet werden und die Interessen der Recyclingwirtschaft stärker berücksichtigen, so Rehbock.

Konsequentere Maßnahmen gefordert

"Bei so vielen Brandherden in der Entsorgung bedarf es konsequenter Maßnahmen und einem klaren politischen Willen zur Verhinderung der Brände“, fordert BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. Statt schwer kontrollierbarer Rücknahmepflichten brauche es ein Verbot der unsinnigen Einweg-E-Zigaretten. Das sage nicht nur der BDE, das fordere auch der Bundesrat. Länder wie Belgien machen vor, dass ein nationales Verbot umgesetzt werden könne. Hier sollte sich auch Deutschland ein Beispiel nehmen, so Siegesmund. (gg/tm)

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