Elektroaltgeräte: Sanftere Behandlung gefragt
„Schon eine einzige Knopfzelle macht den Elektroschrott zu einem Gefahrguttransport.“ Das erklärte Polizeioberkommissarin Tanja Hempfling auf der Gefahr/gut-Konferenz „Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien“ Anfang Februar 2015. Es gäbe auch keine „Fehlwürfe“, die man bei der Kontrolle tolerieren könne, betonte die Beamtin der Polizei Münster.
Aussagen wie diese beunruhigen derzeit nicht nur die kommunalen Abfallunternehmen. Otmar Frey, Geschäftsführer Fachverband Batterien im Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) befürchtet, dass mit einer solchen Sichtweise die Entsorgungsbranche den Abfalltransport von Elektroaltgeräten (EAG) in Zukunft einfach verweigern könne, zumal bald in jedem Elektrogerät eine Knopfzelle stecken könnte. Er sieht eine Lösung darin, dass zumindest für Geräte mit Knopfzellen erleichterte Transportbedingungen geschaffen werden. Und sieht gerade hier, dass das jeweilige Gerätegehäuse ausreichenden Schutz im Sinne der Verpackungsanweisung P 909 biete, ohne dass die Anweisung extra befolgt werden müsse.
Das Problem ist nur: Nicht immer ist das umschließende Gehäuse beim Abfalltransport intakt geblieben und der Knopf hat eventuell durch Umschüttungen schon einiges abbekommen. Handelt es sich zudem um eine überladene Knopfzelle, macht es auch sie schon – im Gerät – zu einem potentiellen Brandherd mit reichlich Brandlast drumherum. Was vor allen Dingen die Entsorger auf ihren Höfen mit deutlich gestiegenen Brandereignissen zu spüren bekommen.


Es wird nach neuen Lösungen gesucht. Italien setzt erstmals mannshohe Metallrollboxen ein (li.). Belgien favorisiert seit Langem eine Boxenlogistik für Elektrokleingeräte. Seit Anfang 2015 sind flächendeckend neue Behältertypen im Einsatz (re.)
Seit Jahren weist das Gefahrgutreferat des Verkehrsministeriums auf die Problematik hin, dass der Entsorgungsprozess anders organisiert werden müsse und für Elektrogeräte, die Lithiumbatterien enthalten, ein Transport in loser Schüttung nicht zulässig sei. Im Zuge der derzeitigen Novellierung des Elektrogesetzes verweist auch das Umweltbundesamt mittlerweile auf die strengen Gefahrgutbestimmungen als Grundlage für einen sicheren Abfalltransport.
Diese sind allerdings nur schwer in die derzeitigen Prozesse zu integrieren, wie auch der Verband kommunaler Unternehmen betont. Unter anderem seien der geforderten Qualifizierung des Personals auf den Wertstoffhöfen und Sammelstellen Grenzen gesetzt, wie der Referent für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Alexander Neubauer, auf der Tagung berichtete. Auch auf das Fortbestehen der bisherigen Behältertechnik wollen die Kommunen nicht verzichten, wenngleich sie bereit sind, zur losen Schüttung Gitterboxen dazuzustellen, in denen vorsortierte Elektrokleingeräte mit Lithiumbatterien transportiert werden. Zu den derzeit bürgernah aufgestellten Depotcontainern lautet der Vorschlag des Verbands, diese mit Warnhinweisen zu versehen, dass Elektroaltgeräte mit Batterien nicht eingefüllt werden dürfen.
Wie andere ADR-Länder mit ihren Elektroaltgeräten umgehen, zeigte Dan Cronin vom belgischen Unternehmen IPP Logipal auf der Konferenz. Er stellte vor, wie beispielsweise in Belgien (flächendeckend) und Italien mit neuen Behältertypen gearbeitet wird, die durchaus den Anforderungen des ADR entsprechen.
Daniela Schulte-Brader
Deutschlands Antrag
Deutschland hat im vergangenen Herbst eine Fragebogenaktion zum Transport von Elektroaltgeräten in den ADR-Ländern gestartet. Die Auswertung der Fragebögen und der daraus resultierende Antrag Deutschlands für die kommende Gemeinsame Tagung Ende März 2015 steht online auf der Homepage der UN-Wirtschaftskommission für Europa Unece.
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