Elektrogesetz

30.03.2017 Meldung

EAR klärt Unterschied zwischen Elektrogerät und Batterie

Eine Einordnungshilfe der Stiftung Elektro-Altgeräte Register zeigt auf, welche Produkte als Batterie und welche als Elektrogerät zu betrachten sind
Powerbanks 1200

Powerbanks mit Ladeschnittstellen und Ladestandsanzeigen, aber ohne weitere Zusatzfunktionen, ordnet die Einstufungshilfe den Batterien zu.

©Foto: Panitan/AdobeStock

Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Produkt ein Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes oder eine Batterie im Sinne des Batteriegesetzes ist. Schwierig ist es vor allem bei Produkten, die zwar selbst die Quelle elektrischer Energie sind, daneben aber auch andere Funktionen haben. Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hat deshalb eine Anwendungshilfe zur Einordnung dieser Geräte (Link nicht mehr aktiv) online veröffentlicht.

Laut EAR handelt es sich bei einem Produkt um eine Batterie, wenn es selbst die „Quelle elektrischer Energie“ ist, „die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird“. Dies bedeutet, dass nicht nur herkömmliche Batterien, sondern auch Batterien und Akkus mit Batteriemanagementsystemen, Ladeschnittstellen und Ladestandsanzeigen als Batterien angesehen werden und unter das Batteriegesetz fallen. Nach Ansicht der Stiftung handelt es sich in der Regel um ein Elektrogerät, wenn das Produkt Batterien enthält und weitere Zusatzfunktionen beinhaltet, wie etwa Leuchte, Radio, Tassenwärmer, Wecker oder USB-Datenspeicher. (gg/gh)

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