Beförderung von Lithiumbatterien: Alle Neuerungen kompakt erklärt
Für kleine wie für große Batterien, aber auch bei Batterien in Ausrüstung sind diverse neue Vorschriften zu berücksichtigen.
©Foto: Arno Burgi/Picture Alliance/dpaDie Regelungen für den Transport von Lithiumbatterien werden beständig angepasst und geändert. Welche Neuerungen zum 1. Januar 2017 und seither dazugekommen sind und was ICAO-T.I. und IATA-DGR für den Luftverkehr ab dem 1. Januar 2018 vorschreiben werden, erklärt Gefahrgutfachmann Jürgen Werny im Online-Seminar „Beförderung von Lithiumbatterien“ am 25. September von 14 bis 15.30 Uhr.
Unter anderem will Werny auf die Reduzierung der Versandstückanzahl pro Sendung für in Ausrüstungen eingebaute kleine Zellen/Batterien eingehen sowie auf die neue Lithiumbatterie-Markierung für kleine Zellen/Batterien, das neue Lithiumbatterie-Gefahrenkennzeichen der Klasse 9 und die Übergangsvorschriften für die alte Markierung/Kennzeichnung auf allen Verkehrsträgern.
Das Webinar ist kostenfrei für alle Gefahr/gut-Abonnenten. Die reguläre Teilnahmegebühr ohne Abonnement beträgt 79 Euro plus MwSt. (gg/gh)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit