Lithiumbatterien

18.07.2017 Meldung

Beförderung von Lithiumbatterien: Alle Neuerungen kompakt erklärt

In einem Webinar am 25. September erläutert Gefahrgutexperte Jürgen Werny die Änderungen in den Regelwerken seit Jahresbeginn sowie zum 1. Januar 2018
Lithiumbatterie Fahrzeug 1200

Für kleine wie für große Batterien, aber auch bei Batterien in Ausrüstung sind diverse neue Vorschriften zu berücksichtigen.

©Foto: Arno Burgi/Picture Alliance/dpa

Die Regelungen für den Transport von Lithiumbatterien werden beständig angepasst und geändert. Welche Neuerungen zum 1. Januar 2017 und seither dazugekommen sind und was ICAO-T.I. und IATA-DGR für den Luftverkehr ab dem 1. Januar 2018 vorschreiben werden, erklärt Gefahrgutfachmann Jürgen Werny im Online-Seminar „Beförderung von Lithiumbatterien“ am 25. September von 14 bis 15.30 Uhr.

Unter anderem will Werny auf die Reduzierung der Versandstückanzahl pro Sendung für in Ausrüstungen eingebaute kleine Zellen/Batterien eingehen sowie auf die neue Lithiumbatterie-Markierung für kleine Zellen/Batterien, das neue Lithiumbatterie-Gefahrenkennzeichen der Klasse 9 und die Übergangsvorschriften für die alte Markierung/Kennzeichnung auf allen Verkehrsträgern.

Das Webinar ist kostenfrei für alle Gefahr/gut-Abonnenten. Die reguläre Teilnahmegebühr ohne Abonnement beträgt 79 Euro plus MwSt. (gg/gh)

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