Arbeiten mit Diisocyanaten nur noch nach Schulung

Auch Mitarbeiter von Tankreinigungsanlagen, in denen entsprechende Stoffe anfallen, müssen geschult werden.
©Foto: Daniela Schulte-BraderAb dem 24. August dürfen Beschäftigte und Selbstständige nur noch dann mit Diisocyanat-haltigen Produkten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Daran erinnert die Berufsgenossenschaft Verkehr in einer aktuellen Mitteilung. Betroffen seien die Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Lacken, Beschichtungen, Kleb- und Dichtstoffen – zum Beispiel Werkstätten beim Einkleben von Scheiben oder im Flugzeugbau.
Ob Unternehmen von der Regelung betroffen sind, lässt sich laut BG mithilfe des Sicherheitsdatenblatts überprüfen: In Abschnitt 2 und 3 steht, ob in dem jeweiligen Produkt Diisocyanate enthalten sind. Die entsprechende Verordnung (EU) 2020/1149 gilt für gewerbliche Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von mehr als 0,1 Gewichts-Prozent. Die Schulungen müssen alle fünf Jahre absolviert und dokumentiert werden. Sie können auch von den Unternehmen selbst organisiert werden und webbasiert, in Präsenz oder als Hybrid-Veranstaltung stattfinden, heißt es in der Information der Berufsgenossenschaft.
Einen Überblick über die neuen Regelungen zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von Diisocyanaten durch den Beschränkungseintrag Nr. 74 der REACH-Verordnung (EG) NR. 1907/2006 gibt der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der Bundesbehörden. Er fasst auch die diesbezüglich am häufigsten gestellten Fragen zusammen.
Der Deutsche Verband für Tankinnenreinigung DVTI weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass diese Pflicht auch Mitarbeiter in Reinigungsbetrieben betreffen kann. Verschiedene Fachverbände (FEICA, ISOPA, ALIPA) böten entsprechende webbasierte Schulungen und Unterlagen an. Der DVTI empfiehlt dazu beispielsweise das Schulungsmodul 042 Reinigung und Abfall von ISOPA (European Diisocyanates and Polyols Producers Association). (gg/gh)
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