Änderung bei Lithium-Ionen-Batterien
Ab 1. Januar 2026 treten Änderungen bei den UN-Nummern 3481 sowie 3556 hinsichtlich der Begrenzungen für den Ladezustand von Lithiumbatterien in Kraft.
©Foto: Daniela Schulte-Brader | TECVIA GmbHZum 1. Januar 2026 gilt es im Luftverkehr eine Änderung hinsichtlich des Ladezustands der Batterien der UN-Nummern 3481 (UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, je > 2,7 Wh) sowie 3556 (FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, je > 100 Wh). Der Ladezustand der Batterie darf 30 Prozent der Auslegungskapazität nicht übersteigen.
Damit gilt dann dieselbe Regelung wie für UN 3480 (LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien). (gg/tm)
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